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Ein Hausverkauf ohne Erbschein mit Saxowert

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Sie stehen vor der Herausforderung, ein geerbtes Haus in Dresden zu verkaufen, besitzen aber keinen Erbschein? Sie fragen sich, ob und wie ein Hausverkauf ohne Erbschein möglich ist? In diesem Beitrag widmen wir uns genau diesem Thema. Wir möchten Ihnen aufzeigen, welche Möglichkeiten und Alternativen Ihnen zur Verfügung stehen, um einen Hausverkauf ohne Erbschein reibungslos und gesetzeskonform durchzuführen. Begleiten Sie uns in den folgenden Abschnitten, um mehr über dieses wichtige Thema zu erfahren, das viele unserer Dresdener Kunden betrifft.

Hausverkauf ohne Erbschein in Dresden – Mit Saxowert sicher und sorgenfrei verkaufen


Wenn Sie ein Haus in Dresden ohne Erbschein verkaufen möchten, dann sind Sie bei uns, Saxowert, genau richtig. Als erfahrene Immobilienmakler in der Region begleiten wir Sie professionell und zuverlässig durch den gesamten Verkaufsprozess. Unabhängig davon, ob es sich um eine Erbengemeinschaft oder ein alleiniges Erbe handelt – wir unterstützen Sie in verschiedenen Erbfällen bei Ihrem Hausverkauf.

Ein Hausverkauf ohne Erbschein stellt eine besondere Herausforderung dar, da das Eigentumsrecht an der Immobilie nachgewiesen werden muss. Dabei kann es zu komplizierten und zeitaufwendigen Rechtsstreitigkeiten kommen. Unsere Experten von Saxowert können Sie dabei unterstützen, diese Hürden zu überwinden. Dank unserer langjährigen Erfahrung und unserem fundierten Wissen im Immobilienrecht, bieten wir Ihnen die bestmögliche Unterstützung.

Unser Ziel ist es, Ihnen einen reibungslosen und schnellen Hausverkauf in Dresden zu ermöglichen. Wir kümmern uns um die korrekte Bewertung Ihrer Immobilie, führen Besichtigungen durch und verhandeln für Sie den besten Verkaufspreis. Ebenso stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um rechtliche Fragen und Formalitäten geht. Sie möchten mehr über die Erbschaftssteuer oder den Erbvertrag erfahren? Vertrauen Sie auf Saxowert, Ihren Partner für den Hausverkauf ohne Erbschein in Dresden. Mit uns wird der Verkauf Ihrer Immobilie zu einem sicheren und sorgenfreien Prozess. Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie sich unverbindlich beraten.

Ist ein Hausverkauf ohne Erbschein möglich?

Grundsätzlich ist es in Deutschland möglich, ein Haus zu verkaufen, sofern Sie der gesetzliche Eigentümer sind. Ist der Eigentümer verstorben, kann der neue Eigentümer durch eine Umschreibung im Grundbuchamt bestimmt werden. Das Grundbuchamt verlangt in der Regel einen Erbschein als Nachweis dafür, dass der Verkäufer auch tatsächlich erbberechtigt ist. Ein Erbschein dient dabei lediglich als Nachweis der Erbberechtigung gegenüber Dritten. Alternativ dient auch ein Testament oder Erbvertrag als Nachweis, sofern dieser notariell beglaubigt ist. Wenn also alle Beteiligten einverstanden sind und die Erbfolge eindeutig ist, kann auf das Beantragen eines Erbscheins verzichtet werden. Ohne diesen Nachweis kann die Umschreibung des Eigentums schwierig werden. 

Hier kommen wir als professionelle Immobilienmakler ins Spiel. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Immobilienverkauf in Dresden können wir Sie unterstützen, diese Herausforderungen zu meistern. Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um den Hausverkauf in Dresden und begleiten Sie durch den gesamten Verkaufsprozess. Gemeinsam können wir Lösungen erarbeiten, um auch ohne Erbschein einen erfolgreichen Hausverkauf zu realisieren. Sollten Sie daher in Erwägung ziehen, eine geerbte Immobilie in Dresden zu verkaufen und haben keinen Erbschein zur Hand, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite, um den bestmöglichen Verkaufspreis für Ihre Immobilie zu erzielen.

Wie wird aus einem Erben ein Eigentümer?

Hat Ihnen ein nahestehender Mensch ein Erbe in Form einer Immobilie hinterlassen? Dann galt der Erblasser bis zu seinem Tod als Eigentümer. Möchten Sie dieses nun verkaufen, fragen Sie sich vielleicht, wie Sie selbst zum Eigentümer werden? Dafür ist es zunächst wichtig zu unterscheiden, ob es sich bei dem Nachlass um eine Erbengemeinschaft oder ein alleiniges Erbe handelt. Grundsätzlich tritt der Erbe laut Bürgerlichem Gesetzbuch unmittelbar an die Stelle des Verstorbenen und wird damit Eigentümer des Nachlasses, inklusive Immobilien. Der Erbschein dient lediglich als Nachweis dieser Rechtsstellung gegenüber Dritten, wie Behörden oder Banken.

In vielen Fällen ist der Verkauf eines Hauses auch ohne Erbschein möglich. Dies setzt allerdings voraus, dass Ihre Erbenstellung eindeutig bewiesen werden kann, etwa durch ein Testament, das vom Nachlassgericht eröffnet wurde. Ist dies nicht der Fall, kann der Erbschein in der Regel beim Nachlassgericht beantragt werden. Auch das Umschreiben von Eigentümern durch Erbschaften im Grundbuch ist möglich. 

Als erfahrene Immobilienmakler in Dresden beraten wir Sie gern zu den rechtlichen Anforderungen Ihres Erbes und unterstützen Sie bei allen Schritten des Verkaufsprozesses. Sie haben ein Grundstück oder ein Haus in Dresden geerbt? Dann profitieren Sie von unserer erbrechtlichen Beratung und lassen Sie uns Ihnen dabei helfen, Ihr Erbe professionell zu vermarkten. Wir begleiten Sie von der Bewertung der Immobilie über die Vermarktung bis hin zum Notartermin und der Übergabe. Dabei stehen Ihre individuellen Bedürfnisse und Ziele stets im Vordergrund unserer Tätigkeit. Als Ihr Makler in Dresden stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und sorgen dafür, dass der Verkauf Ihrer Immobilie reibungslos und zu Ihrer vollen Zufriedenheit abgewickelt wird.

Wie läuft der Verkauf einer geerbten Immobilie ohne Erbschein ab?

Der Verkauf einer geerbten Immobilie ohne Erbschein stellt in Dresden, wie in den meisten Teilen Deutschlands, eine Herausforderung dar. Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das den Nachweis der Erbberechtigung und die Erbfolge regelt. Ohne diesen Nachweis kann es schwierig sein, Ihre Rechte als Erbe geltend zu machen.

Jedoch gibt es gewisse Umstände, unter denen ein Erbschein nicht unbedingt benötigt wird. Wenn Sie beispielsweise als Alleinerbe im Testament genannt sind und dieses bereits notariell beglaubigt ist, können Sie vermutlich auch ohne Erbschein verkaufen. Trotzdem sollten Sie sich bei einem Immobilienverkauf ohne Erbschein immer juristischen Rat einholen. Als professionelle Makler begleiten wir Sie gerne durch den gesamten Prozess. Wir unterstützen Sie bei der Klärung der Besitzverhältnisse und stellen sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen für den Verkauf vorliegen.

Unsere Leistungen als Makler gehen dabei weit über die reine Vermittlung hinaus. Neben der Bewertung Ihres Hauses vor Ort in Dresden oder online, sorgen wir für eine optimale Vermarktung Ihrer Immobilie. Ob öffentlich oder diskret, über unsere Website, alle relevanten Portale wie Immobilienscout24, Immowelt u. v. m. oder direkt an Suchaufträge – wir finden den passenden Käufer.  Dabei profitieren Sie von unserer kurzen Vermarktungszeit, unserem wöchentlichen Reporting und der kurzen Vertragslaufzeit. Unsere Rechtsanwaltskanzlei sorgt zudem für optimierte Kaufverträge und unsere Bonitätsprüfung der Interessenten schützt Sie vor unliebsamen Überraschungen.

Zusätzlich bieten wir einen exzellenten Unterlagen Service, erstellen ein ansprechendes Exposé inklusive professioneller Fotos und Grundrisse, und kümmern uns um den Energieausweis. Selbstverständlich führen wir auch Besichtigungen durch und übernehmen die komplette Abwicklung des Verkaufs. 

Unsere Provision ist dabei flexibel und richtet sich nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserem umfangreichen Service. Denn wir sind nicht nur Makler, sondern auch Ihr Partner beim Verkauf Ihrer geerbten Immobilie in Dresden. Wir verstehen, dass der Verkauf einer geerbten Immobilie oft mit emotionalen Herausforderungen verbunden ist. Deshalb legen wir großen Wert auf eine einfühlsame und professionelle Betreuung. Bei uns sind Sie in guten Händen.

Welche Steuern fallen beim Verkauf einer geerbten Immobilie in Dresden an?

Der Verkauf eines Hauses ohne Erbschein in Dresden kann eine komplexe Angelegenheit sein, insbesondere wenn eine Erbengemeinschaft involviert ist. In solchen Erbfällen ist es wichtig, das Grundbuch genau zu prüfen und die Rechte jedes Miterben zu berücksichtigen. Unser Service als Makler unterstützt Sie in dieser Situation und hilft Ihnen, den Verkauf reibungslos abzuwickeln.

Das Erbrechtliche Verfahren ohne Erbschein kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag geregelt sein. Im Falle eines Todes ohne Testament entscheidet das Gericht über die Erbfolge. Unabhängig davon, ob Sie einen Erbschein haben oder nicht, fallen beim Hausverkauf in Dresden Steuern an. Die Erbschaftssteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Hauses ab. 

Grundsätzlich ist der Verkauf einer geerbten Immobilie von der Spekulationssteuer befreit, wenn der Erblasser die Immobilie mindestens zehn Jahre in seinem Besitz hatte. Selbst wenn die Immobilie nach der Erbschaft innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist verkauft wird, fällt keine Spekulationssteuer an, da die Besitzzeit des Erblassers angerechnet wird. Sollte der Erblasser die Immobilie jedoch weniger als zehn Jahre besessen haben, so wird die Spekulationsfrist auf den Erben übertragen. Das bedeutet, dass beim Verkauf der Immobilie innerhalb dieser Frist Spekulationssteuern anfallen können.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass beim Verkauf einer geerbten Immobilie immer Einkommensteuer anfallen kann, wenn ein Gewinn erzielt wird. Diese Steuerpflicht besteht unabhängig von der Dauer des Besitzes. Unser Maklerservice kennt sich mit solchen Situationen aus und kann Sie durch den Verkaufsprozess führen. Wir beraten Sie umfassend zu allen rechtlichen Aspekten und unterstützen Sie bei der Abwicklung aller notwendigen Formalitäten. Nutzen Sie unsere Expertise, um Ihren Hausverkauf in Dresden ohne Erbschein so einfach und steuereffizient wie möglich zu gestalten.

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