Das schöne Sommerwetter verabschiedet sich auch in Sachsen und der Herbst kommt mit Regen und Sturm. Gerade jetzt sollten Sie als Besitzer einer Immobilie in Dresden rechtzeitig vorsorgen, damit Sie sicher durch die ungemütliche Jahreszeit kommen. Denn gerade Wind und Regen finden jede Schwachstelle am Haus.
Wir von Saxowert Immobilien Dresden möchten Ihnen daher aufzeigen, worauf Sie in diesen kühlen und nassen Monaten achten sollten:
- Grundsätzlich müssen nicht nur bei Schnee und Eis die Gehwege frei gehalten werden. Hausbesitzer sollten daran denken, auch herunter gefallenes Laub zu beseitigen. Wird dieses nass, können schnell Passanten ausrutschen. Das Laub darf dabei nicht in den Rinnstein gekehrt werden und womöglich Gullys oder Straßenrinnen verstopfen.
- Herabfallendes Laub kann auch zu einem Problem in Dachrinnen werden. Hier sollte regelmäßig im Herbst und Frühjahr eine entsprechende Reinigung durchgeführt werden, um nichtabfließendem Wasser keine Chance für Schäden an Dach oder Fassade zu geben. An Stellen, wo besonders viel Laub fällt, lassen sich Dachrinnen auch mit entsprechenden Gittern schützen.
- m Herbst sollten Hausbesitzer außerdem die äußeren Wasserleitungen leeren, um Frostschäden an den Rohren vorzubeugen. Gleichzeitig können die Dichtungen an Türen und Fenster überprüft und ggf. gefettet werden, damit diese weiter wind- und wasserdicht abschließen.
- Eigentümer sollten auch immer den Baumbestand auf dem Grundstück im Blick haben und die Bäume regelmäßig auf Überalterung oder Krankheiten prüfen. Es muss grundsätzlich dafür gesorgt werden, dass von dem Grundstück keine Gefahr für andere ausgeht.
- Weiterhin sollten alle Dach- und Fassadenteile jährlich überprüft werden und dabei lose Dach- oder Mauerziegel ausgetauscht oder neu befestigt werden. Auch der Sitz der Antennenanlage kann in diesem Atemzug gleich mit geprüft werden.
Generell sind Hauseigentümer verpflichtet, Zugänge und Gehwege von Laub und Schnee zu räumen. Er kann seine Pflicht aber auch auf die Mieter übertragen, in dem er eine entsprechende Klausel im Mietervertrag vereinbart. Die Kontrolle der Durchführung dieser Räumungspflicht obliegt aber wieder dem Eigentümer. Gleiches gilt für Dienstleister, die diese Arbeiten erledigen. Kommt es zu einem Unfall auf einer vereinzelten Eisstelle, da die Firma nachlässig war, haften Auftraggeber und Firma gemeinsam für die Folgeschäden.
Kleiner Tipp: Die Kosten für einen Dienstleister kann der Vermieter auf den Mieter umlegen, wenn dies im Mietvertrag entsprechend vermerkt wurde.
Für Vermieter ist es daher sehr ratsam, sich über eine spezielle Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer abzusichern. Diese leistet nicht nur Zahlungen bei Schadenersatzansprüche, sondern wehrt auch überzogene oder nicht berechtigte Forderungen vor Gericht ab.
Wir von Saxowert Immobilien wünschen Ihnen schöne Herbsttage und unterstützen Sie gern bei Fragen rund um Ihre Immobilie.