Wer eine Eigentumswohnung erwerben möchte, achtet meist auf den Kaufpreis und die damit verbundenen, möglichst günstigen Finanzierungskonditionen. Die monatlichen Vorschüsse, auch Hausgelder genannt, werden dabei oft unterschätzt. Wir von Saxowert Immobilien in Dresden, möchten Ihnen daher das Thema „Hausgeld“ näher erläutern.
Als Hausgelder werden die monatlichen Vorauszahlungen der Wohnungseigentümer auf die Betriebskosten bezeichnet. Diese werden anhand eines Wirtschaftsplanes individuell für die Wohnungseigentümer festgelegt. Grundlage ist der sogenannte Verteilerschlüssel, der die Aufteilung beispielsweise nach den Miteigentumsanteilen (MEA), nach der Anzahl der Wohnungen oder nach dem Flächenverhältnis festsetzt. Dieser Verteilerschlüssel wird bereits in der Teilungserklärung vermerkt und kann in der Regel nur mit Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft geändert werden. Die zu zahlenden Vorschüsse dienen der Finanzierung der Kosten und Lasten des Gemeinschaftseigentums, der Instandhaltung/Instandsetzung und der Verwaltungskosten.
Einige Hausgeldanteile sind dabei auch auf den Mieter umlegbar, sofern dies im Mietvertrag festgelegt wurde. Diese sind beispielsweise:
- Wasser
- Entwässerung
- Heizkosten
- Müllentsorgung
- Unterhaltsreinigung für das Treppenhaus
- Aufzugkosten
- Gartenpflege
- Hausmeistertätigkeiten
- Schornsteinfeger
- Hausstrom
- Versicherungen für die Immobilie (Wohngebäude- und Haftpflichtversicherung)
Weiterhin gibt es aber auch für die Eigentümer Kosten, die nicht als Betriebskosten auf die jeweiligen Mieter umlegen dürfen, zum Beispiel:
- Verwaltungskosten wie Verwalterhonorar und Kontogebühren
- Instandhaltungsrücklage
- Laufende Instandhaltungskosten für das Gemeinschaftseigentum (Reparaturen in der Eigentumswohnung müssen allerdings vom jeweiligen Eigentümer selbst beauftragt und bezahlt werden)
Die monatlichen Hausgeldzahlungen sind unabhängig davon zu leisten, ob die Wohnung vermietet ist oder leer steht.
Am Ende des Abrechnungszeitraumes werden die tatsächlichen Gemeinschaftskosten in der Jahresabrechnung für jeden einzelnen Eigentümer abgerechnet. Gleichzeitig wird der Wirtschaftsplan geprüft und die monatlichen Hausgeldvorauszahlungen mit den tatsächlichen Kosten abgerechnet. Das daraus resultierende Guthaben bzw. die Nachzahlung wird dann an den einzelnen Eigentümer erstattet bzw. muss nachgezahlt werden. Um die Eigentümer der Immobilien nicht mit zu hohen Verbrauchskosten zu belasten, wird im Anschluss eine Betriebskostenabrechnung -über den gleichen Abrechnungszeitraum und auf Grundlage der Hausgeldabrechnung- für den Mieter erstellt. In dieser können dann auch die o.g. umlegbaren Kosten auf die Mieter übertragen werden.
Unser Tipp von Saxowert Immobilien, Ihrem Makler in Dresden, lautet daher: erkundigen Sie sich beim Kauf einer Immobilie immer auch nach den Hausgeldern. Ein besonders niedrig erscheinender Vorschuss sollte eher kritisch hinterfragt werden. Auch ein Blick in den Wirtschaftsplan sowie in die Protokolle der Eigentümerversammlungen können Ihnen Auskünfte über mögliche anstehende Reparaturen oder Sanierungsbedarf geben und Sie dadurch vor zusätzlichen finanziellen Belastungen schützen.
Wir von Saxowert Immobilien unterstützen Sie gern beim Kauf Ihrer Immobilien und bei Fragen rund um das Hausgeld.