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Immobilien verschenken oder vererben - was wichtig ist

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Wer sich ein Haus oder eine Eigentumswohnung gekauft und sich damit womöglich auch einen Lebenstraum verwirklicht hat, möchte diesen Traum natürlich auch über den eigenen Tod hinaus erhalten wissen, beispielsweise als Wohnraum für den Lebenspartner, die Kinder oder Enkel.

Als Möglichkeiten der Weitergabe einer Immobilie gibt es die Schenkung und die Vererbung. In beiden Fällen werden durch den Staat diverse Freibeträge eingeräumt, mit denen man ggf. Steuern sparen oder zumindest reduzieren kann. Ein großer Vorteil der Schenkung besteht darin, dass man noch zu Lebzeiten die Möglichkeit zum Handeln hat und sich dadurch gewisse Gestaltungsmöglichkeiten anbieten, die man im Falle einer Vererbung nicht mehr hat.

Bevor man sich jedoch Gedanken um eine mögliche Weitergabe seiner Immobilie macht, sollte man wissen, welchen Wert die eigene Immobilie überhaupt besitzt. Der Verkehrswert einer Immobilie, auch Marktwert genannt, gibt Ihnen zumindest eine Richtung vor, welcher Preis im Fall einer Veräußerung, Schenkung oder Verkauf vermutlich erzielt werden kann.

Für die Immobilienwertermittlung gibt es 3 Bewertungsverfahren: das Vergleichswert-, das Sachwert- und das Ertragswertverfahren. Die Art und die Nutzung der Immobilie entscheiden, welches Verfahren zum Einsatz kommt.

Vergleichswertverfahren: Nach dieser Methode werden spezielle Faktoren, wie beispielsweise Lage, Nutzung, Gebäudeart, Größe und Qualität der Ausstattung, mit einer großen Anzahl von Objekten mit einer ausreichend großen Übereinstimmung verglichen. Vorhandene Unterschiede werden mit Zu- bzw. Abschlägen berechnet. Im Alltag eignet sich das Vergleichswertverfahren sowohl für Grundstücke als auch für gleichartige Häuser und Wohnungen, wie zum Beispiel Wohnblöcke, Reihenhäuser oder ähnliche Einfamilienhäuser in Wohnsiedlungen. Dieses Verfahren gilt als sehr sicher, da der ermittelte Wert das aktuelle Marktgeschehen widerspiegelt.

Sachwertverfahren: Bei diesem sehr komplexen Verfahren werden die Sachwertrichtlinie und das  Baugesetzbuch stark normiert zugrunde gelegt. Der Sachwert einer Immobilie bemisst sich dabei sehr vereinfacht dargestellt aus dem Bodenrichtwert, den Herstellungskosten für das Haus und für die Außenanlagen abzüglich der altersbedingten Abnutzung. In der Praxis wird diese Methode für die Bewertung von Ein- und Zweifamilienhäuser oder für Eigentumswohnungen benutzt. Experten kritisieren allerdings, dass es trotz einem Marktanpassungsfaktor häufig zu unrealistischen Werten kommen kann, die nicht den tatsächlich erzielbaren Preisen entsprechen.

Ertragswertverfahren: Bei diesem ebenfalls sehr vielschichtigen Verfahren setzt sich der Ertragswert aus 2 verschiedenen Teilen zusammen – dem Bodenwert und dem Wert der baulichen Anlagen. Dabei werden diese beiden Teile anfangs getrennt berechnet und am Ende des Verfahrens zu einem Ertragswert zusammengeführt. Bei diesem Verfahren kommt es nicht auf den Sachwert an, sondern welcher Ertrag erzielt werden kann. Daher wird es besonders bei der Bewertung von Unternehmen oder verpachteten Grundstücken angewandt. Zum Beispiel bei Mehrfamilienhäusern, Geschäftsgrundstücken oder Spezialimmobilien wie Hotels oder Parkhäuser.

Selbstverständlich unterstützen wir von Saxowert Immobilien, Ihr Makler für Dresden, Sie jederzeit bei der Ermittlung des Immobilienwertes, denn mit einer richtigen Immobilienwertermittlung haben Sie bereits die Basis für eine erfolgreiche Veräußerung Ihrer Immobilie geschaffen.