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Neuerungen für Mieter und Vermieter in 2017

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Auch zum Jahreswechsel gelten ab 1. Januar 2017 wieder neue Verordnungen bzw. Richtlinien für das Immobiliengewerbe. Diese gelten sowohl für Mieter und Vermieter als auch für Wohnungssuchende. Wir von Saxowert Immobilien, Ihr Makler für Dresden, haben Ihnen dazu die wichtigsten Änderungen einmal zusammengefasst:

  • Mietspiegel: Seit Jahresbeginn steht in Dresden ein geänderter Mietspiegel zur Verfügung. Dieser wurde nach wissenschaftlichen Grundsätzen ausgearbeitet und trägt damit zur Rechtssicherheit und Transparents auf dem Wohnungsmarkt in unserer Stadt bei. Dieser Mietspiegel, der auch von Interessenvertretern der Mieter und Vermieter anerkannt wurde, wird als wesentliches Instrument bei einem Mieterhöhungsverfahren genutzt.
  • Rauchmelderpflicht: In Bestandsimmobilien ist der Einbau von Brandmeldeanlage seit 2017 bundesweit Pflicht. Einzelne Bundesländer bieten dazu Übergangsfristen an. Eine Ausnahme bildet hier unser Bundesland Sachsen, wo auch künftig keine Installationspflicht vorgesehen ist. Eine Installation von Rauchmeldern beim Neubau von Wohngebäuden ist in Sachsen allerdings bereits seit 1.Januar 2016 Pflicht.
  • Wohnungsgeberbestätigung: Ab dem 1. Januar 2017 müssen Vermieter ihren Mietern bei einem Einzug eine Wohnungsgeberbescheinigung erstellen. Dieses Dokument benötigen Mieter innerhalb von 2 Wochen nach ihrem Einzug, um ihren neuen Wohnsitz anmelden zu können. Bei einem Auszug aus der Wohnung wird nur dann eine Bestätigung benötigt, wenn der Mieter nach seinem Auszug keine neue Wohnung mehr in Deutschland bezieht (Aufgabe einer Nebenwohnung oder Wegzug ins Ausland).

    Kommt ein Vermieter dieser Mitwirkungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, kann die Meldebehörde ein Bußgeld verhängen.

    In der Bescheinigung müssen Daten wie der Name und die Anschrift des Vermieters, die Art der Meldung mit Einzugs- oder Auszugsdatum, die Anschrift der Wohnung sowie  die Namen der meldepflichtigen Personen enthalten sein. Ein Mietvertrag erfüllt die Voraussetzungen einer Meldebestätigung nicht.

    Das Formular der Wohnungsgeberbestätigung von der Stadt Dresden finden sie hier: https://www.dresden.de/media/pdf/einwohner/WGBest__Formular.pdf
  • Förderung Einbruchschutz: Immobilienbesitzer können wieder staatlich geförderte Maßnahmen zur Vorbeugung von Einbruchschäden beantragen. Der Bund hat seit Jahresanfang die Fördermittel dazu um 50 Millionen Euro aufgestockt. Neben dem Einbau von einbruchshemmenden Haus- und Wohnungstüren oder Fenstern werden auch Alarmanlagen, Videokameras sowie sicherheitserhöhende Beleuchtung durch günstige Darlehen oder Zuschüssen bei der Förderbank KfW finanziert.
  • Grunderwerbsteuer: Mit Beginn 2017 erhöht sich auch in Thüringen die Grunderwerbsteuer von derzeit 5 Prozent auf 6,5 Prozent. Damit zieht Thüringen mit den Bundesländern Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein gleich. In Bayern und Sachsen bleibt der günstige Steuersatz von 3,5 Prozent noch erhalten.