Bisher war Sachsen eines von drei Bundesländern, in dem es noch keine Rauchmelderpflicht gab. Dies hat sich nun zum 01.01.2016 geändert, denn Sachsen zieht nach. Vorerst nur bei Neubauten bzw. bei größeren Umbauten, aber Bestandsimmobilien sollen folgen.
Deutschlandweit sterben rund 500 Menschen bei Bränden – vorwiegend in Privathaushalten aufgrund von Rauchvergiftung - und ca. 4.000 Menschen werden verletzt. In den meisten Fällen werden die Opfer im Schlaf überrascht, da sie den Rauch in den Wohnungen nicht oder zu spät wahrnehmen. Das liegt daran, dass der Geruchssinn während des Schlafes nicht funktioniert – der Gehörsinn aber schon. Hier können daher einfache Rauchmelder Abhilfe schaffen. Denn diese registrieren Brand- oder Rauchgas und schlagen entsprechend Alarm, sobald eine gewisse (meist sehr geringe) Konzentration an Rauch registriert wird. Diese Rauchmelder müssen in Schlaf- und Kinderzimmern und in den Fluren von Neubauten installiert werden. Sinnvoll wäre jedoch auch eine Meldeanlage im Wohnzimmer zu installieren. Denn hier ist die Konzentration an ständig unter Spannung stehenden elektrischen Geräten am Höchsten. Ein Rauchmelder im Flur würde erst anfangen mit piepen, wenn die Tür durchgebrannt ist.
Die Auswahl der Rauchwarnmelder obliegt dem Vermieter. Grundsätzlich gibt es drei Arten von Rauchmeldern:
- Foto-optische Rauchmelder
- Thermo-optische Rauchmelder
- Ionisationsrauchmelder
Das Angebot ist enorm und der Gesetzgeber hat offen gelassen, für welches System man sich entscheiden muss. Natürlich müssen die Rauchmelder die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen, nur Melder nach DIN 14604 sind daher für den Einbau zulässig. Als Konsument greift man hier sicher gern auf die Empfehlung von der Stiftung Warentest zurück, die passend gerade jetzt in ihrer Ausgabe 01/2016 Rauchmelder miteinander verglichen hat (https://www.test.de/Rauchmelder-Gute-Melder-ab-20-Euro-der-teuerste-im-Test-versagt-4957385-0/).
Von Rauchmeldern würden selbstverständlich auch Bestandsimmobilien profitieren. Denn ein Rauchmelder meldet keinen Vollbrand, sondern einen Entstehungsbrand. Dadurch kann ein möglicher Schaden Ihrer Immobilie unter Umständen geringer gehalten werden.
Einen Tipp haben wir noch für Sie, die Kosten für die Anschaffung und Montage einer Rauchmelderanlage kann auf die Miete umgelegt werden.
Wir von Saxowert Immobilien, Ihr Makler in Dresden, hoffen natürlich, dass Sie von solchen Unglücken verschont bleiben und raten Ihnen daher zu dieser verhältnismäßig geringen Investition.