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Tipps zur Vermietung für den Eigentümer

Eine Eigentumswohnung zu vermieten, kann sich rentieren. Jedoch hat der Vermieter bzw. Eigentümer nicht nur Pflichten gegenüber dem Mieter, sondern auch gegenüber der Eigentümergemeinschaft (WEG). Diese legt die grundsätzlichen Regeln des Zusammenlebens fest. Dazu gehören unter anderem Betriebskostenabrechnung, Hausordnung und Vorschriften zur Haustierhaltung. Deshalb ist es wichtig, dass sich der Vermieter an einige Regelungen hält, die ihn absichern.

Mieterselbstauskunft und Bonitätsprüfung als Auswahlkriterien

Nicht nur für den Eigentümer selbst, sondern für die gesamte WEG ist es wichtig, dass potenzielle Mieter ins Gemeinschaftsbild passen. So sollte der Vermieter darauf verzichten, junge Partyfreunde in eine ruhige Gemeinschaft älterer Menschen zu integrieren. Der Vermieter ist dafür verantwortlich, die Regeln des Zusammenlebens gegenüber seinem Mieter durchzusetzen. Einfache Mittel zur Mieterauswahl sind bspw. die Mieterselbstauskunft und die Prüfung der Zahlungsfähigkeit potenzieller Interessenten durch die Schufa. Die Vorlage von Gehaltsnachweisen oder Kontoauszügen bzw. Nachfragen beim Vor-Vermieter sind ebenfalls üblich. 

Richtiger Umgang mit der Mietkaution

Die dem Vermieter zustehende Mietkaution in Höhe von üblicherweise drei Kaltmieten wird ebenfalls im Mietvertrag vereinbart und muss vom Vermieter auf einem gesonderten Konto verzinslich angelegt werden.

Individuelle Mietverträge vermeiden Interessenkonflikte

Die Teilungserklärung der WEG kann mit dem geltenden Mietrecht kollidieren, bspw. bei der Haustierhaltung. Grundsätzlich ist diese nämlich erlaubt. Um hier Konflikte zu vermeiden, sollte ein individuell angepasster Mietvertrag erstellt werden. Mietvertragsvorlagen sind z. B. im Internet erhältlich. Die Vorgaben werden dem Mieter in einer Hausordnung zusammen mit dem Mietvertrag übergeben. Ebenso müssen der Berechnungsschlüssel und die Höhe der Betriebs- und Heizkostenumlage sowie der Passus zu Kleinreparaturen explizit im Mietvertrag aufgeführt sein.  

Hausverwaltung zur eigenen Entlastung abgeben

Normalerweise setzt eine Eigentümergemeinschaft einen Hausverwalter für das gesamte Objekt ein. Jedoch kann jeder Vermieter den Hausverwalter zusätzlich für seine Wohnung beauftragen. Dieser übernimmt verschiedene Aufgaben wie bspw. die Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnung und nimmt als Ansprechpartner für den Mieter dessen Anliegen in Bezug auf Reparaturen auf. Der Eigentümer kann die Kosten für den Hausverwalter wie auch alle anderen aus der Vermietung entstehenden Kosten beim Finanzamt geltend machen. In der Anlage V der Steuererklärung werden die Mieteinnahmen angegeben und die Ausgaben davon abgezogen.