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Urteil: Hohe Heizkosten sind kein Grund zur Mietminderung

Entspricht die Heizungs- und Belüftungsanlage den maßgeblichen Standards, ist der Mieter nicht berechtigt, die Miete aufgrund von zu hohen Heizkosten zu mindern. So lautet ein aktuelles Urteil des Bundesgerichthofes (AZ XII ZR 80/12).

Im vorliegenden Fall hatte eine Mieterin 2007 für mehrere Monate ihre Miete gemindert, da die Heizungsanlage des Gebäudes nicht bedarfsgerecht eingestellt, sondern nur zentral geregelt werden konnte. Vor Einzug hatte die Vermieterin das Gebäude jedoch umfassend saniert und nur das bestehende Heizungs- und Belüftungssystem beibehalten. Sie akzeptierte die Mietminderung nicht.

Der BGH gab der Vermieterin recht, da keine Mängel an den Räumlichkeiten festzustellen waren und die Heizanlage einwandfrei in Betrieb gewesen ist.

Quelle: <link http: www.immonewsfeed.de urteil_hohe_heizkosten_sind_kein_grund_zur_mietminderung-1859.htm>

www.immonewsfeed.de/Urteil_Hohe_Heizkosten_sind_kein_Grund_zur_Mietminderung-1859.htm