Lebenslanges Wohnrecht: Rechte und Pflichten müssen Sie kennen
In vielen Familien ist es noch immer so, dass die Eltern ihren Kindern irgendwann eine Immobilie überlassen. Um dann jedoch nicht auf eine Mietwohnung angewiesen zu sein, wird mit dem Nachwuchs ein sogenanntes lebenslanges Wohnrecht vereinbart. Es sichert ihnen zu, dass sie ohne Wenn und Aber auf eine Wohnung oder eine Etage des Hauses, vielleicht aber auch nur auf einzelnen Raum zurückgreifen können. Doch was sich so einfach anhört, ist sehr komplex. Grundsätzlich gilt: Lebenslanges Wohnrecht vereint Rechte und Pflichten.
Wie lange gilt ein lebenslanges Wohnrecht?
Im Grunde sagt bereits der Name lebenslanges Wohnrecht alles: Wer dieses erhält, kann in den meisten Fällen bis zu seinem Tod die Einheit der Immobilie bewohnen. Er darf sie aber nicht vermieten und so finanziellen Nutzen aus dieser ziehen. Damit ein lebenslanges Wohnrecht Rechte und Pflichten auch tatsächlich fixieren kann, ist es immer empfehlenswert, dass sich derjenige ins Grundbuch eintragen lässt, dem das Recht eingeräumt wird. Ansonsten besteht immer die Gefahr, dass dieses beispielsweise bei einem Eigentümerwechsel nicht mehr eingehalten wird.
Kann ein lebenslanges Wohnrecht eher enden?
Wie bereits erwähnt beendet normalerweise der Tod das lebenslange Wohnrecht. Es kann aber auch sein, dass dieses eher erlischt. Dies ist aber nur dann möglich, wenn der Berechtigte auf eigenen Wunsch darauf verzichtet und einen entsprechenden Eintrag im Grundbuch auch löschen lässt.