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  4. Scheidungsimmobilie - und nun?

Die Ehe droht zu scheitern? Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie in einem Scheidungsfall?

Bei einer Scheidung hat man nicht nur mit der emotionalen Belastung zu kämpfen, sondern muss sich auch um zahlreiche andere Dinge, für das zukünftig getrennte Leben, kümmern. Die schwierigste Frage ist dabei die, wie mit dem gemeinsamen Eigenheim vorgegangen werden soll. Welche Möglichkeiten gibt es?

In erster Linie haben Sie drei Möglichkeiten:

1. Die Vermietung

Die erste Variante ist die der Vermietung, welche sich bei einem Einfamilienhaus durch den Instandhaltungsaufwand, die Rücklage und die Verwaltungskosten nur selten anbietet. Bei Wohnungen und Reihen- oder Doppelhäusern mit kleinem Grundstück und neuerem Baujahr kann sich eine Vermietung durchaus als wirtschaftlich erweisen, da sich der dazugehörige Aufwand in einem überschaubaren Rahmen hält.

Entscheiden Sie sich für diese Variante, tragen Sie beide als Vermieter die gesamte Verantwortung. Beachten sollten Sie jedoch das Risiko nicht zahlender Mieter und dem damit verbundenem Mietausfall. Die Bankverbindlichkeiten können Sie durch die Mieteinnahmen bedienen.

Überlegen Sie sich diesen Schritt aber gut, denn sollten Sie später doch verkaufen wollen, sollten Sie sich im Klaren darüber sein, dass leerstehende Immobilien einen höheren Kaufpreis erzielen als Vermietete.

2. Die Übertragung einer Immobilie

Zur Übertragung einer Immobilie hat der Ex-Partner/die Ex-Partnerin auf den Eigentumsanteil zu verzichten und wird von dem in der Immobilie Verbleibenden ausgezahlt. Bei dieser Möglichkeit muss der künftige Immobilienbesitzer aber wirtschaftlich in der Lage sein, das Objekt allein zu finanzieren. Dazu gehört u.a.:

 

  • die entschädigte Partei aus dem Grundbuch und einem eventuell gemeinsamen Hauskreditvertrag zu streichen sowie diese von der Tilgung auszuschließen
  • die Grunderwerbssteuer bei Eigentumsübertragung zu berücksichtigen
  • auch alle weiteren Verträge z. B. von Gaszulieferern und Versicherungen auf den zukünftigen Besitzer zu überschreiben.

3. Der Verkauf

Der Verkauf der gemeinsamen Immobilie nach einer Scheidung kann emotional oft schwerfallen, aber hilft dabei mit der Vergangenheit abzuschließen und erfolgreich in einen neuen Lebensabschnitt zu starten. Der Verkauf der Immobilie kann Ihnen beiden Liquidität bringen und möglicherweise für Schuldenfreiheit sorgen, soweit die Immobilien-Kredite mit dem Verkaufserlös getilgt werden können. Bedenken Sie aber, dass die Bank bei vorzeitiger Ablösung im Normalfall eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Zusätzlich profitieren Sie von einem Gewinn, wenn nach der Tilgung ein Betrag verbleibt. Dieser wird ebenfalls zu gleichen Teilen unter Ihnen aufgeteilt und könnte anschließend z.B. in eine neue Immobilie investiert werden, um einen unbelasteten Neuanfang zu starten.

Beachten Sie: Steht im Grundbucheintrag nur einer von Ihnen als Eigentümer, wird laut Bürgerlichem Gesetzbuch die Zustimmung des anderen für den weiteren Verlauf benötigt.

Wir helfen Ihnen gern beim Immobilienverkauf nach einer Scheidung und beraten sie umgehend. Vereinbaren Sie direkt einen persönlichen Termin mit uns.


Dies ist telefonisch, aber auch online möglich:

⇒ Senden Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

⇒ Gern beraten wir Sie unverbindlich, zeitnah und kompetent.