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Lastenfrei


Eine Immobilie ist dann lastenfrei, wenn keine Rechte von Dritten an ihr bestehen. Eine solche Last kann beispielsweise eine Grundschuld sein, mit der die Immobilie zur Sicherung eines Kredits belastet wurde. Auch mögliche Bau- und Wegerechte von Nachbarn können zu den Lasten eines Grundstücks gehören. Wer eine Immobilie verkaufen will, sollte darauf achten, dass diese lastenfrei ist. Ansonsten müssen bestehende Lasten und deren Übernahme durch den Käufer im Kaufvertrag explizit ausgewiesen werden. Besonders bestehende Baulasten lassen sich nicht immer löschen und müssen dann auch vom Käufer übernommen werden. Eine Grundschuld kann dagegen mit der vollständigen Tilgung des damit besicherten Darlehens aufgehoben werden.

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