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Legionellenprüfung


Vermieter sind verpflichtet, in Immobilien mit zentralem Warmwasserspeicher regelmäßig (mindestens alle drei Jahre) die Wasserleitungen auf Legionellen überprüfen zu lassen. Legionellen sind im Wasser lebende Bakterien, die Lungenentzündungen auslösen können, wenn sie eingeatmet werden (beispielsweise beim Duschen). Die Kosten für die Legionellenprüfung (ca. 30 bis 60 Euro pro Wohneinheit) können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, insofern dies vertraglich vereinbart wurde. Ergibt die Prüfung eine Belastung des Trinkwassers mit Legionellen, muss diese umgehend den Mietern mitgeteilt werden. Je nach Stärke des Befalls sind zum Teil umfangreiche Maßnahmen bis hin zur Sanierung der Warmwasseranlage oder des Rohrleitungssystems nötig. Die Kosten für eine solche Sanierung muss der Eigentümer tragen. In Mehrfamilienhäusern mit Eigentumswohnungen gilt die Pflicht zur Legionellenprüfung nicht, wenn alle Miteigentümer diese einstimmig ablehnen. Sobald allerdings eine der Wohnungen vermietet wird, greift die gesetzliche Pflicht zur Legionellenprüfung.

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