Saxowert GmbH Titelbild

Erbimmobilie alles Wissenswerte auf einem Blick

KundenauszeichnungBellevue-Auszeichnung100% Empfehlungen - Proven ExpertImmobilienscout24
  1. Saxowert LogoDas ist das Logo der Firma Saxowert GmbH & Co. KG Startseite
    >
  2. Service
    >
  3. Alle Ratgeber
    >
  4. Erbimmobilie

Erbimmobilie und Steuer


Das Vermächtnis einer Immobilie bedeutet nicht nur, schwererweise die Trauer zu bewältigen - der Nachlass selbst wirft Fragen auf: „Soll ich mein neues Eigentum verkaufen? Es besser vermieten? Oder möchte ich es für mich bzw. meine Kinder behalten?“ Wie auch immer Sie sich entscheiden: Grundsätzlich sind Hinterlassenschaften in Deutschland zunächst steuerpflichtig. Dies bedeutet jedoch nicht unweigerlich, dass Sie de facto Abgaben an den Fiskus zu leisten haben. Was also können Sie tun, damit das Finanzamt Sie nicht abkassiert?

Die Erbschaftssteuer: In welcher Höhe erbt der Staat mit?


Das Vermächtnis einer Immobilie bedeutet nicht nur, schwererweise die Trauer zu bewältigen - der Nachlass selbst wirft Fragen auf: „Soll ich mein neues Eigentum verkaufen? Es besser vermieten? Oder möchte ich es für mich bzw. meine Kinder behalten?“ Wie auch immer Sie sich entscheiden: Grundsätzlich sind Hinterlassenschaften in Deutschland zunächst steuerpflichtig. Dies bedeutet jedoch nicht unweigerlich, dass Sie de facto Abgaben an den Fiskus zu leisten haben. Was also können Sie tun, damit das Finanzamt Sie nicht abkassiert?

Schritt Nummer 1 ist es, den Ihnen zustehenden Freibetrag, der Ihre Steuerabführung vermindert, zu nutzen, denn: Diese Summe wird Ihnen von Ihrem Vermögensanteil abgezogen und nur auf den Rest haben Sie die Abgaben zu entrichten. Allerdings können Sie diesen Freibetrag nur einmal innerhalb von 10 Jahren nutzen.

Welcher Freibetrag steht Ihnen zu?


Die Höhe wird von Ihrem Verwandtschaftsgrad zu dem Erblasser bestimmt:

Ehegatte, eingetragener Lebenspartner: 500.000 Euro Freibetrag

Kind, Stiefkind: 400.000 Euro Freibetrag

Enkel: 200.000 Euro Freibetrag

Eltern, Großeltern: 100.000 Euro Freibetrag

alle anderen Erben: 20.000 Euro Freibetrag

Quelle: Bundesfinanzministerium (aktuelle Werte bitte vorher prüfen, Angaben ohne Gewähr)

Zur Veranschaulichung:


Als Hinterbliebene/r erhalten Sie das Einfamilienhaus Ihres Vaters im Marktwert von 407.000 Euro. Als Sohn bzw. Tochter haben Sie ein Anrecht auf 400.000 Euro Freibetrag. Damit müssen Sie lediglich für die verbleibenden 7.000 Euro Erbschaftssteuer abgelten.

Vererbt Ihnen jedoch Ihre Tante dasselbe Haus, beläuft sich Ihr Freibetrag auf nur 20.000 Euro. So haben Sie auf die restlichen 387.000 Euro Steuern zu zahlen.

Weitere Vergünstigungen, die mitunter für komplette Steuerbefreiung sorgen können


Einem Kind (auch Stief- oder Adoptivkind) wird im Todesfall darüber hinaus ein Versorgungsfreibetrag zwischen 10.300 Euro (20 – 27 Jahre alt) und 52.000 Euro (5 Jahre alt) gewährt. Sind Sie Ehegatte/Lebenspartner, erhalten Sie einen Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro.

Für diese Verwandtschaftsbeziehungen gilt zudem: Hat der Erblasser die Immobilie selbst bewohnt und Sie tun dies zehn Jahre nach der Erbschaft auch, sind Sie dem Finanzamt nichts schuldig - bei erbenden Kindern jedoch nur, wenn die Wohnfläche maximal 200 m2 beträgt.

Zurück zum Marktwert: Was genau bedeutet das?


Das Finanzamt legt den sog. Verkehrswert zugrunde, um den Wert Ihrer Immobilie festzulegen – sprich den Betrag, der im Verkaufsfall aller Voraussicht nach zu erzielen wäre. Um diesen zu bestimmen, richtet sich die Behörde jedoch nicht nach der Ist-Situation Ihrer Immobilie, sondern nach gängigen Durchschnittswerten - die nicht unbedingt für die Ihre gelten müssen.

Wie können Sie dem begegnen?


Indem Sie die Realität aufzeigen und wertmindernde Eigenschaften wie beispielsweise einen hohen Modernisierungsbedarf, mangelnde Wärmedämmung oder ähnliches nennen. Dies senkt Ihre Steuerlast. 

Wird Ihnen eine maßgebliche Erbschaftssteuer in Rechnung gestellt, ist es empfehlenswert, mit der fachkundigen Hilfe eines Experten Ihre Immobilie vor Ort in allen Details professionell bewerten zu lassen. Dieser wird Ihnen ein hieb- und stichfestes Gutachten erstellen, das Sie dem Fiskus als beweiskräftige Anlage übermitteln.

Wird seitens der Beamten dennoch auf einem höheren Verkehrswert bestanden, haben Sie die Möglichkeit zu widersprechen.

Sie benötigen eine Beratung zum Immobilienverkauf und Risiko?


Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf. Einer unserer Mitarbeiter wird sich umgehend mit Ihrem Anliegen befassen.

(* Pflichtfeld)

Telefon: 

0351-811 98 65-0

Fax: 

0351-811 98 65-5

E-Mail: 

info@saxowert.de

Portrait
GRATIS Beratungstermin vereinbaren

Lassen Sie Ihre Immobilie jetzt gratis und unverbindlich vom Experten bewerten.


Erfahren Sie was Ihre Immobilie Wert ist und wie Sie diese jetzt zum Bestpreis vermarkten können.

Zur gratis Immobilienbewertung
ImmoScout24 Experte
100% Empfehlungen Proven Expert
Bellevue Best Property Agents 2022