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Scheidungsimmobilie


Der endgültige Abschied aus der Ehe: Was geschieht mit Ihrer gemeinsamen Immobilie?

Eine Scheidung ist nicht nur emotional mit Belastungen verbunden. Zahlreiche Dinge müssen für das zukünftig getrennte Leben geregelt werden. Unter anderem stellt sich die schwierige Frage, wie mit dem gemeinschaftlichen Eigenheim verfahren werden soll. Welche Perspektiven gibt es und was ist der geeignete Ausweg für Sie? In erster Linie haben Sie drei Möglichkeiten:

1. Die Vermietung


Bei einem Einfamilienhaus bietet sich diese Variante durch den Instandhaltungsaufwand, die Rücklage und die Verwaltungskosten etc. meist weniger an. Diese Aufwendungen halten sich hingegen normalerweise bei Wohnungen und Reihen- oder Doppelhäusern mit relativ kleinem Grundstück und neueren Baujahr in einem überschaubaren Rahmen – so dass sich hier die Vermietung als wirtschaftlich erweisen kann.

Wählen Sie diesen Weg, tragen Sie beide als Vermieter die gesamte Verantwortung – sowie ebenfalls das Risiko nicht zahlender Mieter und damit u. U. auch das eines Mietausfalls. Gleichzeitig könnten Sie durch die Miteinnahmen die Bankverbindlichkeiten bedienen. 

Bedenken Sie bitte, falls Sie später doch verkaufen möchten: Leerstehende Immobilien erzielen oft einen höheren Kaufpreis als vermietete.

2. Die Übertragung der Immobilie


Dazu hat der Andere auf seinen Eigentumsanteil zu verzichten und wird von dem in der Immobilie Verbleibenden ausgezahlt. Wichtig hierbei ist, dass Letzterer dazu wirtschaftlich in der Lage ist, zukünftig finanziell für die Immobilie allein aufzukommen und u. a.:

  • die entschädigte Partei aus dem Grundbuch und einem eventuell gemeinsamen Hauskreditvertrag zu streichen sowie diese von der Tilgung auszuschließen
  • die Grunderwerbssteuer bei Eigentumsübertragung zu berücksichtigen
  • auch alle weiteren Verträge z. B. von Gaszulieferern und Versicherungen auf den zukünftigen Besitzer zu überschreiben

3. Der Verkauf


Zwar ist Ihr gemeinsamer Besitz dann unwiederbringlich verloren. Jedoch bringt diese Version Ihnen beiden Liquidität und sorgt möglicherweise für Ihre Schuldenfreiheit, sollten die Immobilien-Kredite aus dem Verkaufserlös getilgt werden können. Bedenken Sie bitte, dass die Bank bei vorzeitiger Ablösung in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Wenn nach der Tilgung ein Betrag verbleibt, profitieren Sie zudem von dem Gewinn, der zu gleichen Teilen unter Ihnen aufgeteilt wird.

Diesen könnten Sie dann z. B. in eine eigene Immobilie investieren, schließlich emotional abschließen und einen unbelasteten Neuanfang starten. Die gemeinsame Immobilie mit dem ehemaligen Partner kann eine Bürde für neue Beziehungen bedeuten, diese schließen Sie mit dem Verkauf endgültig aus.

Ein wichtiger Hinweis: Sollte der Grundbucheintrag nur einen von Ihnen als Eigentümer nennen, benötigt dieser laut Bürgerlichem Gesetzbuch für das weitere Procedere die Zustimmung des Anderen.

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