Der Immobilienverkauf
Mit dem Verkauf einer Immobilie kommen oft folgenschwere Herausforderungen auf den Verkäufer zu. Ein unübersichtlicher Aufwand muss mit dem Immobilienverkauf bewältigt werden. Ein fachkundiger Immobilienmakler kann Sie dabei unterstützen. Er ermittelt beispielsweise den aktuellen marktwett Ihres Objekts und kennt sich bestens mit der Planung und Organisation eines Hausverkaufs aus. So wird sichergestellt, dass die Vermittlung am Ende für alle Beteiligten zufriedenstellend, stressfrei und gewinnbringend verläuft. Mit der Expertise von Saxowert steht einem erfolgreichen Vertragsabschluss in Berlin nichts mehr im Weg.
Die folgenden Punkte sollten beim Verkauf einer Immobilie unbedingt beachtet werden:
1. Die richtigen Vorbereitungen treffen
Um den richtigen Verkaufszeitpunkt festzulegen, sollte zuvor der Immobilienmarkt genauestens unter die Lupe genommen werden. Für Verkäufer entwickeln sich die Immobilienpreise in Deutschland momentan positiv, insbesondere in Großstädten.
Auch die verschiedenen Gründe für einen Immobilienverkauf, wie beispielsweise Ihre persönliche Situation, werden von einem erfahrenen Immobilienmakler berücksichtigt. Ihr Makler von Saxowert unterstützt Sie daher nach bestem Wissen und Gewissen bei der Veräußerung Ihres Objekts.
Auch andere Zeitfragen sollten Sie vor dem Immobilienverkauf klären. Zum Beispiel bis wann die Immobilie spätestens veräußert sein soll, wann der neue Eigentümer einziehen kann oder wie lange Sie für den Umzug benötigen werden. Klären Sie also vor dem Hausverkauf sämtliche organisatorischen Aspekte.
Auch etwaige Kosten sollten beim Hausverkauf unbedingt berücksichtigt werden. So können zum Beispiel Kosten durch die Vorfälligkeitsentschädigung bei der Bank oder die Spekulationssteuer auf Sie zukommen.
Mit Ihrem Makler in Berlin legen Sie die weitere Verwendung der Immobilie fest und vereinbaren Ihren gewünschten Verkaufspreis.
2. Klären der Besitzverhältnisse

Sollte es für Ihr zu verkaufendes Objekt mehrere Eigentümer geben, müssen vorab die Besitzverhältnisse geklärt werden. Denn nach einer Scheidung oder einem Erbe beispielsweise, müssen sich alle Parteien über den Immobilienverkauf einig werden. Der Verkaufspreis wird dann jeweils anteilig auf alle Beteiligten aufgeteilt.
Prüfung auf das lebenslange Wohnrecht
Besteht für einen Eigentümer der Immobilie eventuell ein lebenslanges Wohnrecht und dieses im Grundbuch eingetragen, kann besagte Partei auch nach einem Eigentümerwechsel weiterhin im Objekt wohnhaft bleiben. Klären Sie also unbedingt vor dem Kauf, ob ein lebenslange Wohnrecht bei einem der Eigentümer Ihrer Immobilie besteht, denn dieses muss dem potentiellen Käufer zwingend mitgeteilt werden. Vorteilhaft ist das lebenslange Wohnrecht zum Beispiel bei der Übereignung der Immobilie an Familienmitglieder, da in diesem Fall lediglich Neben- und Instandhaltungskosten zu tragen sind. Die ehemaligen Besitzer können dann im Objekt weiter wohnen.
Mit Schulden umgehen
Unvorhergesehene Kosten können beim Immobilienverkauf entstehen, wenn diese noch mit Schulden belastet ist. Bei der Bank wird in diesem Fall eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Kredite müssen weiterhin vorzeitig abbezahlt und Darlehen auf andere Objekte übertragen werden. Potentielle Käufer können mit einem Preisnachlass rechnen, wenn der Kredit beim Immobilienverkauf angerechnet wird. Klären Sie also im Vorhinein, wie sich eventuell offene Schulden übertragen lassen.
3. Vermietet oder frei verkaufen?
Verkauf an Investoren
Kapitalanleger interessieren sich auch für vermietete Objekte, wenn diese auf dem Markt gerade stark nachgefragt werden. Instandhaltungs- und Verwaltungskosten fallen mitunter bei Neuvermietungen sehr hoch aus. Daher können mit bestehenden Mietverträgen oft höhere Erträge erzielt werden. Jedoch mach ältere Mietverträge mit geringen Mietpreisen eine Neuvermietung eher rentabel. Allerdings müssen neuen Mietern dann Rechte und Pflichten bereits vorhandener Mietverträge zugesichert werden. Außerdem sind hierbei auch besondere Kündigungsformalitäten zu beachten.
Verkaufen an Selbstbutzer
Mietverhältnisse aufgrund von Eigennutzung zu kündigen erfordert einen nicht unerheblichen Mehraufwand. Denn alle wichtigen Positionen sind in der Kündigung anzuzeigen und müssen gegebenfalls vor Gericht geprüft werden.
Vorzeitige Kündigung von Mietverhältnissen
Freie Immobilien ohne Miete sind sowohl für Kapitalanleger als auch für Selbstnutzer vorweislich interessanter. Hier kann es sich durchaus lohnen, mit dem Mieter eine vorzeitige Kündigung auszuhandeln. Durch die Zahlung einer Abstandssumme können Mieter häufig dazu bewegt werden, vorzeitig aus der Mietsache auszuziehen. Die Kosten dafür können meist durch den guten Verkaufspreis des freien Objekts wieder eingeholt werden.
Hat der aktuelle Mieter ein Vorkaufsrecht, muss dieser vorab schriftlich darüber informiert werden. Dieses gilt, wenn beispielsweise eine Wohnung zum ersten Mal als Eigentumswohnung veräußert werden soll.
4. Das sollten Sie beim Wohnungsverkauf oder Hausverkauf beachten
Wohnungsverkauf
Beim Verkauf einer Wohnung innerhalb eines Mehrfamilienhauses müssen Mitbestimmungsrechte mehrerer Parteien beachtet werden. Zunächst einmal muss der Eigentümer des Hauses über den Verkauf der Wohnung informier werden. Das Mitbestimmungsrecht fällt dem zuständigen Verwalter der Wohnung zu, ebenso wie die Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft. Die Nutzung der Wohnung durch den Käufer darf nur nach den Regeln der Gemeinschaftsordnung erfolgen. Wartungs- und Verwaltungskosten werden ebenfalls vom neuen Eigentümer übernommen. Vor dem Verkauf kann ein fachkundiger Makler die Bonität des Käufers überprüfen, um bösen Überraschungen vorzubeugen.
Hausverkauf
Mehrere Faktoren müssen beim Verkauf eines Hauses beachtet werden, wie zum Beispiel die Rechte von Dritten oder Baulasten. Banken und Kreditinstitute können rechte am Haus besitzen und so die Vergabe von Darlehen durch sogenannte Sicherungsrechte regulieren. Solche Sicherungsrechte können beispielsweise Grundschulden oder Hypotheken sein, welche ins Grundbuch eingetragen werden müssen.
Baulasten betreffen Regelungen der Baubehörde rund ums Haus, welche beachtet und eingehalten werden müssen. Dazu gehören beispielsweise sogenannte Abstandsflächenbaulasten, Erschließungsbaulasten, Rückbauverpflichtungen, Stellplatzpflichtbaulasten und Wegerechte. Sind solche Baulasten vorhanden, können diese auf den neuen Eigentümer übertragen werden. Bei Abstandsflächenbaulasten müssen zu benachbarten Gebäuden bestimmte Abstände eingehalten werden, wobei eine bestimmte Fläche des Grundstücks durch den Eigentümer nicht bebaut werden darf. Erschließungsbaulasten bedeuten, dass das Grundstück über einen Zugang oder eine Zufahrt verfügen muss. Auch zur Legung von Leitungen oder zur Erschließung müssen freie Flächen eingeräumt werden. Solche Häuser, die im Stadtrandbereich oder am Rand einer Gemeinde errichtet werden, können zum Rückbau verpflichtet werden, wenn sich deren Nutzung ändert. Ist eine bestimmte Anzahl an Stellplätzen auf dem Grundstück vorgeschrieben, handelt es sich dabei um Stellplatzpflichtbaulasten. Wegerechte ermöglichen die Nutzung von Wegen auf fremden Grundstücken, falls ein Objekt nicht durch öffentliche Wege zugänglich gemacht werden kann. Das Baugesetzbuch regelt die entsprechenden Gesetze für Baulasten.
5. So bestimmen Sie den Verkaufswert
Für die Wertermittlung einer Immobilie gibt es drei zuverlässige Verfahren, die je nach geplanter Nutzung der Immobilie eingesetzt werden. Dabei handelt es sich um das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren.
Nutz man das Vergleichswertverfahren, wird der Marktwert eines Grundstücks aus tatsächlichen Kaufpreisen anderer verkaufter Grundstücke mit ähnlichen Randbedingungen abgeleitet. So sind diese der zu verkaufenden Immobilie in Lage, Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Zuschnitt und anderen Kriterien zumindest ähnlich. Beim Ertragswertverfahren hingegen wird der Ertragswert von vermieteten Objekten über einen bestimmten Zeitraum ermittelt. Das Sachwertverfahren dient der Ermittlung des Sachwertes nach Herstellungs- und Wiederbeschaffungskosten der Immobilie. Um den Verkehrswert einer Immobilie zu ermitteln können auch all drei Verfahren kombiniert werden.
Möchten Sie den Wert Ihrer Immobilie bestimmen lassen, wenden Sie sich gerne an unsere erfahrenen Makler in Berlin.
Rund um den Immobilienverkauf stehen Ihnen die fachkundigen Makler von Saxowert gerne zur Verfügung. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme einfach unser Kontaktformular oder vereinbaren Sie telefonisch einen persönlichen Termin.