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Abgeschlossenheitsbescheinigung


Die Abgeschlossenheitsbescheinigung dient als Nachweis, dass eine Wohneinheit vom Eigentum anderer räumlich getrennt und begehbar ist. Eine solche Bescheinigung ist beispielsweise für den Verkauf einer Wohnung notwendig, besonders nach deren Umwandlung in eine Eigentumswohnung. Werden die Kriterien für die Abgeschlossenheitsbescheinigung nicht erfüllt, müssen bauliche Nachbesserungen vorgenommen werden. Das betrifft auch Sondereigentum wie Kellerabteile, Abstellkammern oder Garagen. Generell gilt: Was als (Wohn-)Eigentum verkauft wird, muss auch die Bedingungen der Abgeschlossenheit erfüllen, darf sich also nicht mit dem Eigentum anderer überschneiden bzw. auf dessen Nutzung angewiesen sein. Beantragt wird die Abgeschlossenheitsbescheinigung bei der zuständigen Baubehörde. Dafür müssen unter anderem der Gebäudelageplan, ein aktueller Grundbuchauszug, Grundrisse, der Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, der Aufteilungsplan und bei mehreren Eigentümern eine Kopie des Gesellschaftervertrags eingereicht werden.

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