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Altlastenauskunft


Die Altlastenauskunft liefert Informationen über mögliche Schädigungen oder Gefahrstoffe im Boden, die die Nutzung eines Grundstücks beeinträchtigen können. Das können Blindgänger oder Munition, Ruinen vorheriger Gebäude oder mögliche Schadstoffe und Chemikalien sein, beispielsweise durch eine frühere gewerbliche Nutzung des Grundstücks. Altlasten können Bauvorhaben deutlich erschweren oder verunmöglichen, weil eine erneute Bautätigkeit die Verunreinigung des Bodens noch verstärken kann. Daher sollten sich Kaufinteressenten und Bauherren immer absichern und eine Altlastenauskunft beim lokalen Altlastenkataster, also der Datenbank für Altlasten, beantragen. Eine solche Auskunft kann jeder erhalten, der ein berechtigtes Interesse vorweisen kann, zum Beispiel Eigentümer und Kaufinteressenten. Wer trotz Wissen über vorhandene Altlasten diese beim Grundstücksverkauf verschweigt oder ohne deren Beseitigung baut, macht sich unter Umständen strafbar. Für vorhandene Altlasten haftet dennoch natürlich zuerst der Verursacher. Kann dieser nicht mehr ausfindig gemacht werden, liegt die Verantwortung beim Verkäufer. Wer dagegen von vorhandenen Altlasten weiß und das Grundstück trotzdem erwirbt, muss auch als Käufer für die Beseitigung der Altlasten aufkommen. Liegen keine Informationen über Altlasten vor, kann ein Bodengutachten Aufschluss über mögliche Gefahrstoffe liefern.

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