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Baulastenauskunft


Eine Baulastenauskunft informiert über mögliche Verpflichtungen (Baulasten), die ein Grundstückseigentümer bezüglich seines Grundstücks hat. Das kann zum Beispiel die Duldung einer Zufahrt zu einem anderen Grundstück sein, das sich ansonsten nicht erschließen ließe. Die Baulastenauskunft erhält man bei der örtlichen Bauaufsicht, die ein Verzeichnis über alle Baulasten führt.

Besonders beim Kauf bzw. Verkauf eines Grundstücks ist eine Auskunft über mögliche Baulasten von großer Bedeutung, da diese nicht nur den Wert des Grundstücks beeinflussen können, sondern auch, ob und wie gebaut werden darf. Eine Baulast ist dabei eine freiwillige Verpflichtung des Grundstückseigentümers, die jedoch auch dann bestehen bleibt, wenn das Grundstück den Besitzer wechselt. Aufgehoben werden kann die Baulast auf Antrag nur durch das örtliche Bauamt und auch nur, wenn der Grund für die ursprüngliche Beantragung der Baulast nicht mehr gegeben ist. Wenn also ein angrenzendes (bebautes) Grundstück bei Wegfall des bestehenden Wegerechts nicht mehr erreichbar wäre, wird die Baulast in der Regel nicht gelöscht.

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