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Besitzübergang


Der Erwerb einer Immobilie erfolgt meist in mehreren Schritten. Wenn der Kaufvertrag abgeschlossen wurde und der Käufer den Kaufpreis gezahlt hat, geht die Immobilie in seinen Besitz über – ab diesem Zeitpunkt darf er die Immobilie also nutzen und der Besitzübergang wurde vollzogen. Dieser Zeitpunkt ist üblicherweise vertraglich vereinbart und muss auch durch den Vorbesitzer eingehalten werden. Bis zur Eintragung des neuen Käufers im Grundbuch können hingegen noch ein paar Tage vergehen. Aber erst mit dem Grundbucheintrag wird der Käufer auch zum rechtlichen Eigentümer der erworbenen Immobilie – jetzt ist auch der Eigentumsübergang erfolgt. Besitz- und Eigentumsübergang spielen auch eine besondere Rolle beim Kauf von Mietwohnungen. Wer eine Wohnung kauft, die an Dritte vermietet ist, darf den gegenwärtigen Mietern erst nach der Eintragung ins Grundbuch, also nach dem Eigentumsübergang, wegen Eigenbedarf fristgerecht kündigen. Ein Einzug bzw. eine Nutzung der Wohnung bereits nach Besitzübergang ist somit in diesem Fall ausgeschlossen.

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