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Denkmalschutz


Der Denkmalschutz dient dem Erhalt architektonischer Kulturgüter und wird in Deutschland durch das Denkmalrecht, einen Teil des Verwaltungsrechts, geregelt. Mit Hilfe von Denkmalschutzmaßnahmen soll verhindert werden, dass kulturgeschichtlich wertvolle Gebäude oder Anlagen beschädigt, verfälscht, beeinträchtigt oder zerstört werden. Denkmalgeschützte Immobilien unterliegen bei der Nutzung und besonders in Bezug auf bauliche Veränderungen (z. B. bei der Sanierung) strengen Auflagen, allerdings bieten sie dafür große steuerliche Vorteile.

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