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Eigentumsumschreibung


Die Eigentumsumschreibung bezeichnet den Wechsel eines Immobilieneigentümers im Grundbuch. Die Eintragung ins Grundbuch kann erst vollzogen werden, wenn der Käufer der Immobilie die Kaufsumme überwiesen und die Grunderwerbsteuer entrichtet hat. Danach kann der Käufer persönlich beim Grundbuchamt seine Eintragung ins Grundbuch beantragen oder einen Notar damit beauftragen. Damit die Eigentumsumschreibung vollzogen werden kann, muss dem Grundbuchamt der notariell beglaubigte Kaufvertrag und die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts vorgelegt werden. In der Regel vergehen daher vom Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kaufvertrags bis zur Eigentumsumschreibung ca. 6 bis 12 Wochen.

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