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Flurkarte


In der Flurkarte sind alle Liegenschaften, also Grundstücke und Flurstücke, maßstabsgetreu verzeichnet. Auch Gebäude können in der Flurkarte eingetragen werden. Sie ist die amtliche Kartengrundlage für das Grundbuch sowie für die Erstellung des Bebauungsplans und wird auch zur Ermittlung der Grundsteuer und des Grundstückspreises verwendet. Zur eindeutigen Zuweisung besitzt jedes Flurstück eine Nummer; mehrere Flurstücke bilden wiederum eine Flur mit einer eigenen Nummer. Flurkartenauszüge werden beispielsweise zur Wertermittlung und Vermarktung einer Immobilie oder zur Festsetzung der Grundschuld bei Immobilienkrediten benötigt. Gegen Gebühr kann beim Liegenschaftskatasteramt einer Gemeinde ein Flurkartenauszug eines bestimmten Gebiets formlos beantragt werden. Mittlerweile sind Flur- und Liegenschaftskarten fast immer auch kostenlos online verfügbar.

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