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Flurstück


Unter einem Flurstück versteht man die kleinste Buchungseinheit im Liegenschaftskataster, es handelt sich also um ein Stück Land, das amtlich vermessen und abgegrenzt wurde. Flurstücke sind so eindeutig begrenzt sowie geometrisch festgelegt und bezeichnet. Meist entsprechen die Grenzen eines Grundstücks auch einem Flurstück, allerdings kann ein Grundstück auch mehrere Flurstücke umfassen. Das macht auch den wesentlichen (historisch gewachsenen) Unterschied deutlich: Flurstücke dienen vor allem der amtlichen Vermessung und sind in ihrer Größe meist unveränderlich, während ein Grundstück vergrößert oder verkleinert werden kann und auch über die Eigentumsverhältnisse informiert. Wer ein Grundstück besitzt, das aus mehreren Flurstücken besteht, kann aber auch beim zuständigen Amt eine Verschmelzung der Flurstücke zu einem beantragen, um Vermessungskosten zu sparen.

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