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Genehmigungserklärung


Eine Vollmacht kann sogar nachträglich ausgestellt werden – mit Hilfe einer Genehmigungserklärung. Diese kommt dann zur Anwendung, wenn ein Immobiliengeschäft im eigenen Namen abgeschlossen wurde, man selbst aber nicht anwesend sein konnte. Meist ist das der Fall, wenn man aus ungeplanten Gründen den angesetzten Notartermin nicht wahrnehmen kann. In diesem Fall kann man sich von einer Vertrauensperson vertreten lassen und die dafür nötige Vollmacht durch die Genehmigungserklärung gewissermaßen nachreichen. Dafür muss die Person, in deren Namen beispielsweise der Kaufvertrag unterzeichnet wurde, ein Notariat aufsuchen, die Kopie des Kaufvertrags vorzeigen und die Genehmigungserklärung unterschreiben und beglaubigen lassen. Sobald die Genehmigungserklärung beim Notariat, in dem der Kaufvertrag unterzeichnet wurde, eingetroffen ist, wird dieser wirksam.

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