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Generalvollmacht


Als Generalvollmacht wird die Erteilung der Vertretungsmacht für alle Rechtsgeschäfte, bei denen eine Stellvertretung möglich ist, bezeichnet. Wer einer anderen Person eine Generalvollmacht ausstellt, ermöglicht also dieser damit, Rechtsgeschäfte in seinem Namen abzuschließen. Dazu können Entscheidungen über medizinische Maßnahmen, Zugriff auf Konten oder auch der Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie gehören. Eine Generalvollmacht kann aber auch auf bestimmte Inhalte beschränkt sowie zeitlich begrenzt werden. Zur rechtlichen Absicherung ist eine Beglaubigung der Vollmacht durch einen Notar sinnvoll. Wer mit einer Vollmacht ein Immobiliengeschäft abschließen will, benötigt sogar immer eine notariell beglaubigte Vollmacht. Eine Vollmacht kann immer nur dann erteilt werden, wenn die bevollmächtigende Person selbst geschäftsfähig ist.

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