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Grunderwerbsteuer


Beim Kauf (sowie einigen anderen Formen des Erwerbs) einer Immobilie wird die Grunderwerbsteuer erhoben. Bei dieser handelt es sich um eine Verkehrssteuer, sie ist also unmittelbar mit der Übertragung der Immobilie durch den Kaufvertrag fällig und muss vom Käufer bezahlt werden. Erst nach der Zahlung der Grunderwerbsteuer kann der Käufer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden. Erhoben wird die Steuer von den Ländern, die auch über die Höhe frei entscheiden können. In Deutschland beträgt die Höhe der Grunderwerbsteuer zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises einer Immobilie, wobei nur noch in Bayern der ursprüngliche Satz von 3,5 % gilt.

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