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Grundsteuer


Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Substanzsteuer, also eine periodisch anfallende Steuer auf einen bestimmten Vermögensstamm. Besteuert wird im Fall der Grundsteuer Grundbesitz. Das schließt alle Formen von Immobilien wie Grundstücke, landwirtschaftliche Flächen, Gebäude und Eigentumswohnungen ein. Ausgenommen davon sind öffentliche Einrichtungen sowie steuerlich begünstigte Institutionen (z. B. Vereine). Bis vor Kurzem wurde die Höhe der Steuer nach bundesweit geltenden Einheitssätzen berechnet, die mit der Grundsteuermesszahl (abhängig von der Art der Immobilie) und dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde multipliziert wurden. Die Vorgabe eines Einheitssatzes wurde jedoch vom Bundesverfassungsgericht 2018 für verfassungswidrig erklärt. Ab 2025 tritt dann überall in Deutschland eine Neuberechnung der Grundsteuer in Kraft, die notwendigen Daten dafür werden bereits ab 2022 erhoben. Wichtigste Änderung ist eine deutliche Differenzierung der Berechnungsgrundlage, in die jetzt der Bodenwert, die Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete, die Grundstücksfläche sowie das Alter und die Art der Immobilie einfließen. Außerdem haben die Bundesländer das Recht, eine eigene Berechnungsgrundlage einzuführen, wovon Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Sachsen Gebrauch machen.

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