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Kaltmiete


Im deutschen Sprachgebrauch bezeichnet die Kaltmiete bzw. Nettokaltmiete den Teil der Miete, der für die bloße Nutzung einer Immobilie gezahlt wird und noch keine Betriebskosten und Heizkosten enthält. Diese wiederum werden in kalte und warme Betriebskosten unterteilt; aus der Summe der Kaltmiete und der kalten Betriebskosten (z. B. Abwasser, Müllabfuhr, Hausversicherungen) ergibt sich die Bruttokaltmiete. Wurde im Mietvertrag eine Bruttokaltmiete vereinbart, darf der Vermieter keine Betriebskostenabrechnung erstellen und nur Heizkosten und Warmwasser gesondert abrechnen. Aber auch ansonsten müssen kalte und warme Betriebskosten in der Betriebskostenabrechnung gesondert ausgewiesen werden.

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