Kündigungsfrist Gewerbe
Das Mietrecht für Gewerbe ist deutlich flexibler als das für Mietwohnungen. Bezüglich Vertragslaufzeit, Kündigungsrechte und Kündigungsfristen lassen sich fast immer individuelle Vereinbarungen treffen. Ist die Kündigungsfrist allerdings nicht vertraglich festgelegt, greifen die gesetzlichen Regelungen. In diesem Fall beträgt für eine Gewerbeimmobilie die Frist bei ordentlicher Kündigung sechs Monate, vorausgesetzt die Kündigung liegt bis zum dritten Werktag des Quartals vor. Ansonsten verlängert sich die Frist auf neun Monate; die Kündigung kann also immer nur quartalsweise erfolgen. Viele Gewerbemietverträge werden aber zwecks Absicherung befristet geschlossen. In diesem Fall ist eine Kündigung vor Ablauf des Vertrags schwieriger. Wenn sich beide Vertragspartner nicht auf eine einvernehmliche Aufhebung des Mietvertrags einigen können, ist eine Beendigung des Mietverhältnisses nur in bestimmten Fällen zulässig. Eine professionelle rechtliche Beratung ist dafür unerlässlich.
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