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MaBV


Hinter der Abkürzung MaBV verbirgt sich die Makler- und Bauträgerverordnung. Die dort aufgeführten Regelungen sollen vor allem den Schutz des Kunden gegenüber Bauträger und Immobilienmakler gewährleisten, wenn der Kaufvertrag den Bau einer neuen Immobilie beinhaltet. In der MaBV ist unter anderem festgelegt, wann der Kunde welche Zahlen leisten muss. Wer zum Beispiel bei einem Immobilienanbieter ein schlüsselfertiges Haus erwerben möchte, schließt dafür einen Vertrag mit dem Bauträger ab. Dieser Bauträgervertrag basiert auf den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) und der Makler- und Bauträgerverordnung. Laut MaBV darf der Bauträger erst Geld vom Käufer der Immobilie entgegennehmen, wenn der Kaufvertrag rechtswirksam abgeschlossen wurde und alle Genehmigungen zum Bau der Immobilie eingeholt wurden. Abweichende Vereinbarungen zwischen Bauträger und Kunden, die nicht der MaBV entsprechen, sind immer nichtig.

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