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Mietspiegel


Der Mietspiegel dient der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete in einer Gemeinde. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Basis für mögliche Mieterhöhungen, die ansonsten nur nach Modernisierungen oder durch entsprechende Regelungen im Mietvertrag (z. B. Staffelmiete) vorgenommen werden dürfen. Auch bei Neuvermietungen muss in manchen Städten der Mietspiegel berücksichtigt werden, wie z. B. in Berlin infolge der Mietpreisbremse. Erfüllt der Mietspiegel die Kriterien eines qualifizierten Mietspiegels und ist von Vertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt, kann dieser auch im Streitfall zur rechtlichen Entscheidung herangezogen werden. Seit 2021 ist die Erhebung eines Mietspiegels in allen deutschen Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern Pflicht. Dabei ist der Mietspiegel zwei Jahre gültig, danach muss er aktualisiert werden. Spätestens nach vier Jahren ist eine komplette Neuerhebung der Daten erforderlich. In die Erstellung des Mietspiegels fließen jeweils Daten zu Mietverhältnissen aus den letzten sechs Jahren ein; ältere Mietverträge, die in diesem Zeitraum nicht angepasst wurden, werden im Mietspiegel nicht berücksichtigt.

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