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Miteigentumsanteil


Der Begriff Miteigentumsanteil bezeichnet den Anteil eines Eigentümers einer Eigentümergemeinschaft am gemeinschaftlichen Eigentum. Wer eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus kauft, erwirbt dabei auch einen Anteil des gemeinschaftlichen Eigentums des Hauses. Dieser Anteil wird in einer Teilungserklärung festgelegt und ins Grundbuch eingetragen. Als Rahmen zur Berechnung des Miteigentumsanteil wird meist 1.000 angegeben, bei sehr großen Eigentümergemeinschaften kann der Rahmenwert auch 10.000 betragen. Üblicherweise ergibt sich der jeweilige Miteigentumsanteil aus dem Flächenanteil einer Wohnung an der Gesamtfläche der Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine solche Aufteilung allerdings nicht. Der teilende Eigentümer kann auch eine ungleichmäßige Aufteilung des Gemeinschaftseigentums vornehmen, allerdings ist das eher unseriös und schreckt potenzielle Käufer leicht ab. Auf Basis der Miteigentumsanteile wird auch die Verteilung der Kosten für das Gemeinschaftseigentum vorgenommen. Oft entscheidet die Anzahl der Miteigentumsanteile auch über die Stimmgewichtung bei der Eigentümerversammlung.

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