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Nettokaltmiete


Bei der Nettokaltmiete handelt es sich um die reine Grundmiete, die für die Nutzung einer Immobilie gezahlt wird. Die Nettokaltmiete muss gesondert im Mietvertrag ausgewiesen werden und darf keine Betriebskosten enthalten. Für den Vermieter stellt die Nettokaltmiete den Reingewinn aus der Vermietung der Immobilie dar, der nach der Begleichung der Betriebskosten übrigbleibt. Auf Basis der Nettokaltmiete wird der örtliche Mietspiegel berechnet.

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