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Protokoll der Eigentümerversammlung


Bei Mehrfamilienhäusern mit Teileigentum findet in der Regel einmal im Jahr die gesetzlich vorgeschriebene Eigentümerversammlung statt. Ebenfalls verpflichtend ist ein Protokoll über alle Beschlüsse, die auf der Versammlung gefällt wurden. Das Protokoll wird meist durch den Hausverwalter geführt, aber besonders bei außerordentlichen Eigentümerversammlungen kommt es auch vor, dass ein Miteigentümer die Protokollführung übernimmt. Bei der Protokollführung ist auf zahlreiche Formalia (z. B. Datum und Zeit, Versammlungsort, Namen der Protokollführenden und der Teilnehmer, Tagungsordnungspunkte und Anträge, Dokumentation der Abstimmungen) zu achten. Andernfalls können getroffene Beschlüsse nachträglich durch Miteigentümer angefochten werden. Am Ende muss das Protokoll von mindestens zwei Anwesenden (darunter der Versammlungsvorsitzende und ein Wohnungseigentümer) unterschrieben werden. Die Hausverwaltung muss dann die Abschrift des Protokolls zeitnah an alle Miteigentümer versenden.

Wer als Eigentümer einer Wohnung selbst einen Tagesordnungspunkt auf der Versammlung einbringen will, muss dies mindestens zwei Wochen vorher bei der Hausverwaltung beantragen. Wichtig dabei ist, dass der Tagesordnungspunkt das Gemeinschaftseigentum betrifft und nicht den Ablauf der Versammlung behindert (z. B. weil er zu umfangreich ist).

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