Reservierungsvertrag
Ein Reservierungsvertrag oder eine Reservierungsvereinbarung kann zwischen einem Immobilienmakler und einem Kaufinteressenten abgeschlossen werden, insofern der Makler vom Verkäufer der Immobilie beauftragt wurde. Bei Abschluss einer solchen Reservierungsvereinbarung verpflichtet sich der Makler, die Immobilie für einen bestimmten Zeitraum keinem weiteren Interessenten anzubieten und nicht mehr aktiv zu bewerben. Käufer nutzen diese Möglichkeit zum Beispiel dann, wenn sie eine Immobilie kaufen wollen, aber die Finanzierung noch nicht abschließend geklärt ist. Für Makler wiederum bietet eine solche Vereinbarung Sicherheit, da er die Gebühr für den Reservierungsvertrag für den Fall, dass der Kauf nicht zustande kommt, einbehalten darf. Meist beträgt die Höhe der Gebühr 5 bis 10 % der Maklerprovision, kann aber prinzipiell frei verhandelt werden. Bei erfolgreichem Abschluss des Immobiliengeschäfts wird die gezahlte Gebühr dann mit der Gesamtprovision verrechnet. Allerdings hat eine solche Vereinbarung einige Haken und ist nur bei Einhaltung enger formaler Bestimmungen rechtlich bindend. Eine absolute Sicherheit für den Käufer gibt es ohnehin nicht – niemand kann den Verkäufer zum Verkauf zwingen.
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