Spekulationssteuer
Unter Spekulationssteuer wird umgangssprachlich die Versteuerung von Einkommen aus Immobilienverkäufen bezeichnet. Dabei handelt es sich nicht um eine eigene Steuer, sondern um die generell anfallende Einkommensteuer für private Veräußerungsgeschäfte. In vielen Fällen sind Privatverkäufe von Immobilien von der Einkommensteuer befreit. Wer allerdings eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb weiterverkauft, muss auf den erzielten Gewinn Einkommensteuer zahlen, da in diesem Fall von einer Gewinnerzielungsabsicht ausgegangen wird. Davon ausgenommen sind Immobilien, die vom Verkäufer innerhalb von drei zusammenhängenden Kalenderjahren selbst genutzt wurden. Auf gewerbliche Immobilienverkäufe (in der Regel An- und Verkauf von mehr als drei Immobilien innerhalb von fünf Jahren) wird immer Einkommensteuer erhoben. Die Höhe der Spekulationssteuer ergibt sich maßgeblich aus dem individuell gültigen Steuersatz des Verkäufers.
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