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Teilungserklärung


Bevor eine Immobilie in Teileigentum, beispielsweise in Eigentumswohnungen, aufgeteilt werden kann, muss der Eigentümer eine Teilungserklärung beim Grundbuchamt abgeben. Ohne Teilungserklärung können also nicht einzelne Wohnungen eines Mehrfamilienhauses an verschiedene Interessenten verkauft werden. Zu jeder Teilungserklärung gehören ein Aufteilungsplan, eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und eine Gemeinschaftsordnung. Der Aufteilungsplan informiert über die Aufteilung, die Größe und die genaue Lage der einzelnen Teile. Die Abgeschlossenheitserklärung wird beim Bauamt beantragt und belegt, dass jedes Teileigentum vom Eigentum anderer räumlich getrennt ist und über das Gemeinschaftseigentum betreten werden kann. In der Gemeinschaftsordnung werden Rechte und Pflichten der Eigentümer untereinander festgelegt. Auch Sondernutzungsrechte werden in der Teilungserklärung oft bestimmt. Damit die Teilungserklärung wirksam wird, muss sie notariell beurkundet werden. Nach der Einreichung beim Grundbuchamt legt dieses für jede einzelne Wohnung ein Wohnungsgrundbuch an. Spätere Änderungen an der Teilungserklärung sind möglich, bedürfen aber der Zustimmung aller Mitglieder der Eigentümergemeinschaft.

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