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Umlagefähige Kosten


Unter umlagefähigen Kosten werden alle (Betriebs-)Kosten für eine Immobilie verstanden, die der Eigentümer an die Mieter weitergeben darf. Der Besitz und Erhalt einer Immobilie ist immer mit laufenden Kosten verbunden. Einen großen Teil dieser Kosten darf aber vom Eigentümer auf die Mieter umgelegt werden. Dazu zählen neben Heizung und Warmwasser auch die Grundsteuer, Abwassergebühren, Versicherungen, Entsorgungskosten, Gebäudereinigung und Hausmeisterkosten. Wichtig ist, dass die Umlage dieser Kosten auch im Mietvertrag vereinbart ist, ansonsten ist die Weitergabe der Kosten an den Mieter unzulässig. Außerdem sollten Vermieter auf eine pünktliche Abrechnung achten, denn nach mehr als zwölf Monaten darf er keine Nachzahlung mehr für umlagefähige Nebenkosten verlangen.

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