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Vollstreckungsunterwerfung


Eine Vollstreckungsunterwerfung ist eine Vertragsklausel, die beispielsweise bei Immobilienkaufverträgen zum Einsatz kommt. Durch die Vollstreckungsunterwerfung sichert sich der Verkäufer vor möglichen Zahlungsausfällen ab, indem sie ihm ermöglicht, bei Zahlungsausfällen seitens des Käufers auf dessen Vermögen zurückzugreifen. Sie entspricht damit einem Vollstreckungstitel und ist auch ohne Gerichtsverfahren wirksam. Auch Baudarlehen sind in der Regel mit einer solchen Vollstreckungsunterwerfung belegt, mit der sich die Kreditgeber gegenüber Zahlungsausfällen absichern. Selbst eine Zwangsvollstreckung ist auf diese Weise im äußersten Fall möglich. Eine Vollstreckungsunterwerfung kann auch im Mietvertrag festgehalten werden. Damit eine solche Klausel gültig ist, muss sie allerdings individuell zwischen Vermieter und Mieter vereinbart und notariell beglaubigt werden. Sie darf außerdem nur für maximal drei Monatskaltmieten durchgesetzt werden und dient damit als zusätzliche Sicherheit zur Mietkaution.

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