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Vorbescheid


Um mehr Sicherheit für ein geplantes Bauvorhaben zu haben, kann man bei der örtlichen Baubehörde eine Bauvoranfrage stellen. Ist das Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig, erhält der Antragsteller einen Vorbescheid. Dieser stellt aber noch keine rechtsgültige Genehmigung zum Bau dar, sondern bestätigt nur die potenzielle Umsetzbarkeit des geplanten Bauvorhabens. Ein solcher Vorbescheid kann ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur weiteren Planung sein, bevor dann der Bauantrag gestellt wird. Ein Vorbescheid kann auch für den Verkauf eines Grundstücks sinnvoll sein, damit Interessenten bereits wissen, welche Bauvorhaben sich realisieren lassen. Je detaillierter die Unterlagen und Informationen sind, die für die Bauvoranfrage beim Bauamt eingereicht werden, umso genauer und sicherer ist die Auskunft, die der Vorbescheid liefert. Der Vorbescheid ist außerdem nur begrenzt gültig (in der Regel drei Jahre); nach Ablauf der Frist muss gegebenenfalls eine neue Bauvoranfrage gestellt oder die Verlängerung des Vorbescheids beantragt werden.

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