Wohnflächenberechnung
Eine exakte Bestimmung der Wohnfläche wird immer wieder vernachlässigt, ist aber beispielsweise für die Berechnung der Versicherungsbeiträge oder der Betriebskosten wichtig. Ist eine Immobilie kleiner als im Miet- oder Kaufvertrag angegeben, kann das für den Vermieter bzw. Verkäufer einen teuren Rechtsstreit und Rückzahlungen zur Folge haben. Allerdings gibt es in Deutschland (mit Ausnahme des öffentlich geförderten Wohnungsbaus) keinen einheitlichen Maßstab zur Berechnung der Wohnfläche. Zu empfehlen ist aber die Anwendung der Wohnflächenverordnung, weil diese auch bei Rechtsstreitigkeiten herangezogen wird. In dieser ist festgelegt, dass alle Flächen innerhalb einer Wohnung zur Wohnfläche gehören, mit Ausnahme von Treppen (nur Treppen mit max. drei Stufen zählen zur Wohnfläche) und Flächen unter Dachschrägen (Bereiche unter 1 m Raumhöhe zählen nicht, Bereiche zwischen 1 und 2 m Raumhöhe zu 50 % zur Wohnfläche). Balkon, Loggia oder Terrasse können zu je 25 bis 50 % bei der Wohnfläche angerechnet werden, alle anderen Flächen außerhalb der Wohnung (Keller, Dachböden etc.) gehören nicht dazu. Zur möglichst exakten Bestimmung der Wohnfläche bietet sich ein Laserentfernungsmesser an, ein einfaches Maßband oder ein Zollstock reichen oft nicht aus.
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