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Zwangsräumung


Die Zwangsräumung ist der letzte Schritt, wenn ein Mieter trotz Räumungstitel des Vermieters (gerichtlicher Beschluss zur Räumung einer Immobilie) nicht auszieht. Um einen Räumungstitel zu erwirken, muss der Vermieter (bzw. dessen Anwalt) zunächst eine Räumungsklage einreichen. Der Klage geht dabei wiederum die ordnungsgemäße Kündigung und die zweimalig verstrichene Auszugsfrist voraus. Hat der Vermieter schließlich einen Räumungstitel vor Gericht erwirkt, kann er mit einer amtlichen Kopie des Räumungstitels einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Der Gerichtsvollzieher setzt dann dem Mieter eine letzte Frist zum Auszug, Lässt dieser auch diese Frist verstreichen, beauftragt der Gerichtsvollzieher ein Umzugsunternehmen und lässt die Wohnung räumen. In manchen Fällen unterstützt auch die Polizei den Gerichtsvollzieher bei der Räumung, z. B. wenn der Mieter Widerstand leistet.

Die Kosten für eine Zwangsräumung betragen je nach Größe der Wohnung zwischen 2.000 und 10.000 €; dazu kommen dann noch die Anwaltskosten und die Kosten für die nötige Einlagerung des Hausrats des Mieters. Zwar kann der Vermieter dieses Geld vom Mieter zurückfordern, aber in vielen Fällen sind die Mieter bereits mittellos. Auch der Hausrat, der zum Teil nach Ablauf einer Frist von einem Monat verkauft werden darf, bringt meist nur wenig ein. Bevor der Weg einer Räumungsklage und der Zwangsräumung eingeschlagen wird, sollten daher am besten alle anderen Möglichkeiten geprüft werden, um noch eine Einigung mit dem Mieter zu erzielen.

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