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Zwangsversteigerung


Kann ein Kreditnehmer die Raten für einen Kredit, beispielsweise für den Kauf seiner Immobilie, nicht mehr zurückzahlen, ist das letzte Mittel des Kreditgebers (z. B. eine Bank) die Zwangsversteigerung. Oft werden Immobilien im Kreditvertrag als Sicherheit angegeben, sodass der Kreditgeber bei Zahlungsausfall die noch ausstehende Darlehenssumme durch Veräußerung der Immobilie durchsetzen kann. Aber auch wenn sich mehrere Eigentümer eines Hauses (z. B. nach einer Scheidung oder bei mehreren Erben) nicht einig werden, kann es zu einer Zwangsversteigerung kommen. Bevor es zur Zwangsversteigerung kommt, muss aber zunächst beim zuständigen Amtsgericht ein entsprechender Antrag gestellt werden. Die Versteigerung findet ebenfalls am Amtsgericht statt. Erreicht das höchste Gebot beim ersten Versteigerungstermin nicht mindestens 70 % des Verkehrswerts der Immobilie, kann der Gläubiger den Zuschlag ablehnen. Beträgt das höchste Gebot weniger als 50 % des ermittelten Verkehrswerts, wird kein Zuschlag erteilt und ein zweiter Versteigerungstermin angesetzt. Bei diesem gelten dann keine Mindestgrenzen mehr beim Bieten, sodass die Immobilie unter Umständen zu einem Bruchteil ihres eigentlichen Werts veräußert wird.

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