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Zwangsvollstreckung


Die Zwangsvollstreckung ist ein Rechtsmittel, mit der beispielsweise ein Gläubiger (Kreditgeber) bestehende Ansprüche gegenüber dem Schuldner (Kreditnehmer) durchsetzen kann. Damit verbunden ist immer die zwangsweise Einbehaltung und Verwertung von Vermögen oder Gütern des Schuldners. Der Zwangsvollstreckung geht immer eine längere Phase der Mahnungen für ausgebliebene Zahlungen bzw. Kreditraten voraus. Wenn das Mahnverfahren erfolglos blieb, kann der Gläubiger ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Sieht das Gericht die Forderungen des Gläubigers als berechtigt an, wird ein Vollstreckungstitel erteilt. Umgesetzt wird die Zwangsvollstreckung meist durch einen Gerichtsvollzieher, bei Immobilien auch durch das Vollstreckungsgericht und das Grundbuchamt. Bei Immobilienkrediten kommt es dann häufig zur Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung der Immobilie.

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