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Maklerprovision neues Gesetz: Häufig gestellte Fragen


Die Maklerprovision ist auch unter dem Namen Maklercourtage bekannt. Hierbei handelt es sich um das Honorar, dass ein Immobilienmakler für die Vermietung oder den Verkauf eines Hauses bekommt. Die Tatsache, dass ein Makler beim Abschluss des Kaufvertrags ein Honorar für die Vermittlung erhält, ist gesetzlich festgelegt. Wie hoch die Maklerprovision ist, ist durch den Gesetzgeber nicht geregelt. Die Provision für die Wohnungsmiete ist lediglich mit einer Obergrenze rechtlich bestimmt. Für die Höhe der Provision werden meistens zwischen drei und 7 % des Kaufpreises vereinbart. Die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 % kommt hinzu. Der exakte Betrag unterscheidet sich jedoch von Bundesland zu Bundesland. Inzwischen gibt es in Bezug auf die Maklerprovision ein neues Gesetz. Dieses Gesetz gilt seit dem 23. Dezember 2020 und legt fest, dass der Käufer mindestens die Hälfte der Provision übernehmen muss.

Alles Weitere rund um die Maklerprovision wird zwischen den einzelnen Parteien festgelegt. Wichtig ist, dass alle verhandelten Punkte im Maklervertrag festgehalten werden. Denn dadurch entsteht für alle Parteien die notwendige Transparenz.

Die verschiedenen Formen der Maklerprovision


Im Laufe der Jahrzehnte haben sich drei verschiedene Formen der Maklerprovision durchgesetzt. Welche dieser Formen Anwendung findet, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Unter anderem findet die Form Gebrauch, auf die sich alle Beteiligten einigen.

Diese Formen der Maklerprovision existieren:

Innenprovision

Der Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie handelt die Provision mit dem Immobilienmakler aus. Diese Form der Maklercourtage ist die üblichste bei der Wohnungsvermietung.

Außenprovision

Bei der Außenprovision handelt es sich um die Vergütung, die der Käufer einer Immobilie an den Makler zahlt. Es ist üblich, dass diese Form der Provision in den Anzeigen ausgewiesen wird. Jedoch hat jeder Käufer das Recht, die Provision mit dem Makler zu verhandeln.

Mischprovision

Die Maklercourtage teilt sich zwischen dem Verkäufer und Käufer der Immobilie auf. Diese Form kommt sehr häufig vor. Wie hoch der Anteil für die einzelnen Parteien ist, hängt von der Region ab.

Was beinhaltet das neue Gesetz zur Maklerprovision?


Das neue Gesetz zur stammt aus dem Jahr 2020. Es sieht vor, dass sich Verkäufer und Käufer einer Immobilie künftig bundesweit die Maklercourtage einheitlich teilen. Somit ist die Regelung nach dem Bestellerprinzip ungültig. Dieses besagt nämlich, dass immer jene Seite zahlt, die den Makler für Immobilien beauftragt.

Selbstverständlich fragen sich auch Anleger, die eine Investition in eine Immobilie planen, ob sie von den Gesetzesänderungen betroffen sind. Tatsache ist, dass das neue Gesetz nicht für Gewerbeimmobilien gilt. Bei diesen wird auch künftig verhandelt, wie hoch die Courtage für die einzelnen Parteien ist. Bei selbst genutztem Wohneigentum gilt das neue Gesetz zur Maklerprovision jedoch.

Vorteile für Immobilienkäufer


Käufer von Immobilien werden durch das neue Gesetz zur Maklerprovision entlastet, denn die Erwerbsnebenkosten werden gesenkt. Im Unterschied zum Bestellerprinzip einiger Bundesländer stellt das Gesetz eine bundesweit einheitliche und faire Regelung zur Teilung der Courtage dar. Diese wird künftig nämlich von beiden Seiten zu gleichen Anteilen getragen.

Wie sah die Gesetzeslage vor der Änderung der Maklerprovision aus?


Vor dem neuen Gesetz zu Maklerprovision von CDU/CSU gab es keine bundesweit einheitliche Regelung. Das bedeutet, dass die Courtage für den Makler zwischen Käufer und Verkäufer nach vorheriger Absprache aufgeteilt wurde. Meistens wurden Absprachen so im Maklervertrag fixiert, wie es in der jeweiligen Region üblich war. In den meisten Bundesländern wurde die Maklerprovision jedoch bereits vorher geteilt. In manchen Bundesländern trugen bisher die Käufer einer Immobilie die gesamte Provision. Zu diesen Bundesländern gehörten Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen und Bremen.

Das neue Gesetz zur Maklerprovision regelt folglich eine gerechtere Verteilung der Courtage im Zuge des Immobilienverkaufs. Zudem zielen die in der Neuregelung verankerten Änderungen auf folgendes ab: Die Kosten für den Makler werden zu gleichen Teilen von jeder Partei übernommen. Vor der Gesetzesänderung war der Immobilienkauf besonders für Käufer schwierig, die ein Wohneigentum in einer neuen Region erwarben. Diese mussten sich vor Dezember 2020 mit anderen Regelungen auseinandersetzen als denen, die ihnen bisher geläufig waren.

Was gibt es für Vorteile für Käufer und Verkäufer bei der Zusammenarbeit mit einem Immobilienmakler?


Die Zusammenarbeit mit einem Makler macht sich sowohl für Verkäufer als auch Käufer einer Immobilie oder eines Grundstücks bezahlt. Ein Makler hilft seinen Kunden immer dann, wenn sie eine Wohnung oder ein Haus kaufen, verkaufen, mieten oder vermieten möchten. Der Vorteil eines Immobilienmaklers liegt ganz deutlich in seinem Know-how. Er berät seine Kunden fachgemäß und beantwortet alle wichtigen Fragen. Durch seine fundierten Kenntnisse auf dem Immobilienmarkt bewahrt ein Makler Kunden davor, in versteckte Stolperfallen zu treten. Gerade dann, wenn Sie in dem Bereich nicht fachkundig sind, lauern davon recht viele.

Durch die Beauftragung eines Maklers sparen Sie zudem viel Zeit. Denn mit seiner Hilfe brauchen Sie sich nicht in die rechtlichen Gegebenheiten des Immobiliengeschäfts hineinzufinden. Schließlich kennt sich ein Makler dank seiner umfassenden Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung mit allen den Immobilienmarkt betreffenden Punkten aus.

Zu seinen Aufgaben gehört es auch, dass er für Sie den besten Verkaufspreis erzielt. Bis es einmal so weit ist, erfüllt ein Makler viele verschiedene Aufgaben:

  • Er schätzt den Immobilienwert.
  • Er berät Sie in Bezug auf alle Fragen.
  • Er fungiert als kommunikative Schnittstelle zwischen beiden Parteien.
  • Er erledigt alle Aufgaben bis zur Abwicklung des Kaufvertrags.

Wichtig ist, dass ein Immobilienmakler in Ihrem Sinne handelt. Dazu gehört, dass er Sie über die Wertermittlung hinaus unterstützt. Das macht ihn zu einem wertvollen Partner beim Wohnungs- und Hausverkauf. Da er sich auch in rechtlichen Angelegenheiten rund um den Immobilienverkauf auskennt, berät er Sie im Vorfeld zu allem im Kaufvertrag festgelegten Punkten.

Welche Leistungen bietet Saxowert als professioneller Immobilienmakler an?


Unser Immobilienbüro ist Ihr Partner, wenn es um den Verkauf oder die Vermietung Ihres Eigentums geht. Mit unserer jahrelangen Expertise erzielen wir für Sie den profitabelsten Preis. Auch wenn Sie ein Grundstück oder eine Wohnung kaufen oder mieten möchten, sind Sie bei uns an der passenden Adresse. Wir übernehmen die Organisation eines reibungslosen Ablaufs. Selbstverständlich nehmen wir Ihnen alle Arbeiten rund um den Verkauf ab. Wir als Ihr Immobilienmakler schätzen den Wert Ihrer Immobilie zuverlässig. Des Weiteren bewerten wir Ihr Objekt kostenlos. Hinzu kommt, dass wir Ihnen während unserer Zusammenarbeit hilfreiche Tipps mit an die Hand geben. Darüber hinaus präsentieren wir Ihre Immobilie möglichen Käufern, kümmern uns um Vertragsverhandlungen und sind bis zur Immobilienübergabe für Sie da.

Ihre Zufriedenheit ist unsere Mission. Damit wir stets in Ihrem Sinne handeln können, setzen wir auf eine ausführliche Kommunikation. Selbstverständlich informieren wir Sie zu jederzeit über den aktuellen Stand Ihres Verkaufs. Wichtig ist für uns auch, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen. Aus diesem Grund legen wir einen gesteigerten Wert darauf, eine persönliche Atmosphäre zu schaffen. Ihr Ansprechpartner ist mit Ihrem Auftrag stets bestens vertraut. Zudem steht er Ihnen regelmäßig zur Verfügung.

Wir sind nicht nur mit dem Verkauf von Häusern oder Wohnungen bestens vertraut. Im Bereich des Marketings sind wir stets auf dem aktuellsten Stand. Deshalb können Sie darauf vertrauen, dass wir Ihr Wohn- oder Mietobjekt einem breiten Publikum präsentieren.

Welche Eigenschaften bringen wir als Immobilienmakler mit?


Als Ihr Immobilienmakler begeistern wir von Saxowert nicht nur mit einem umfangreichen Serviceangebot. Mit uns als Partner sichern Sie sich auch die Zusammenarbeit mit einem Unternehmen mit Erfahrung. Das ist besonders bei komplizierten und umfangreichen Aufträgen von Vorteil. Neben einer guten Ausbildung und Expertise bringt unser gesamtes Team Marktnähe mit in die Zusammenarbeit. Wir garantieren Ihnen, dass wir uns in Dresden und Umgebung hervorragend auskennen. Zudem befinden sich unsere Räumlichkeiten in zentraler Lage. Dadurch garantieren wir Ihnen, dass wir Ihr Wohnobjekt persönlich begutachten. Da wir zu unseren Kunden kurze Anfahrtswege haben, sind wir schnell da. Auch Besichtigungen planen wir flexibel.

Zu unseren Hauptaufgaben gehören der Verkauf und die Vermietung von Wohnobjekten oder Grundstücken. Unsere Kunden kommen sowohl aus dem privaten als auch aus dem gewerblichen Bereich.

Ihr Vorteil mit uns als Ihrem Makler ist unser umfangreiches Netzwerk an Kauf- und Mietinteressenten. Dadurch haben Sie bereits nach Auftragserteilung die Möglichkeit, erste mögliche Käufer kennenzulernen. Selbstverständlich entwickeln wir auch im Laufe der Zusammenarbeit eine auf Sie abgestimmte Marketingstrategie. Hinzu kommt, dass wir den Kontakt zu weiteren Dienstleistern und Notaren herstellen.

Um das Interesse an Ihrer Immobilie zu steigern, nutzen wir hochmoderne und wirkungsvolle Marketingelemente. Zu diesen zählen hochqualitative Fotos auf namhaften Immobilienseiten. Des Weiteren fertigen wir professionelle Drohnenvideos sowie 360-Grad-Rundgänge. Damit Ihr Verkaufsangebot in den gängigen Suchmaschinen ganz oben dabei ist, schreiben wir aussagekräftige Texte mit den entsprechenden Schlagworten.

Haben Sie noch Fragen zum neuen Gesetz zur Maklerprovision? Wir freuen uns darauf, diese zu beantworten. Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder rufen Sie uns innerhalb unserer Geschäftszeiten an.

(* Pflichtfeld)

Telefon: 

0351-811 98 65-0

Fax: 

0351-811 98 65-5

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