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Immobilienverkauf ohne Risiko? Rundum rechtssicher beraten

Schwierigkeiten im Immobilienrecht

Beim Verkauf einer Immobilie müssen zahlreiche Aufgaben erledigt und detailreiche Bedingungen und Regelungen des Immobilienrechts beachtet werden. Die juristische Fachsprache kann dabei für den Laien eine enorme Hürde darstellen, denn sie ist häufig nur schwer zu verstehen und damit anfällig für Fehlinterpretationen und fehlerhafte Anwendung. Vielen verkaufswilligen Eigentümern bereitet das Immobilienrecht daher so seine Probleme, was leider schwerwiegende Folgen nach sich ziehen kann. Ein Beispiel für die Kompliziertheit des Immobilienrechts stellt die Auflassungsvormerkung dar.


Die Auflassungsvormerkung

Sie ist im BGB § 883 geregelt und gleicht einer „Zug um Zug“-Abwicklung. Sie legt den Eigentümerwechsel im Grundbuch fest und sichert diesen. Die Auflassungsvormerkung muss dementsprechend aufgrund gesetzlicher oder vertraglich festgesetzter Bestimmungen ins Grundbuch eingetragen werden.
Durch die Auflassungsvormerkung soll der Käufer vor Machfachverkäufen geschützt und seine Rechte gesichert werden. Der Verkäufer kann dadurch ohne die ausdrückliche Zustimmung des Käufers keine Änderungen im Grundbuch mehr vornehmen. Dazu gehören zum Beispiel auch Belastungen. Die Auflassungsvormerkung wird dabei in den allermeisten Fällen dem einem endgültigen Kauf vorausgesetzt. Das heißt erst nachdem diese in das Grundbuch eingetragen worden ist, fordert der Notar den Erwerber auf den Kaufpreis zu zahlen.
Ist die Kaufabwicklung einwandfrei, wird mit dem Wechsel des Eigentümers die Vormerkung im Grundbuch durch die Auflassung ersetzt. Das heißt, dass die Vormerkung wieder aus dem Grundbuch gelöscht wird. Der gesamte Vorgang kann mindestens zwölf Wochen in Anspruch nehmen und blockiert das Grundbuch für den Immobilienverkäufer. Somit besteht ein gewisser Grad an Sicherheit auf Käuferseite.


Auch beim Kaufvertrag beim Kaufvertrag auf der sicheren Seite

Ähnlich gestaltet sich die Sachlage auch beim Kaufvertrag selbst. Kenntnisse in der juristischen Fachsprache des Immobilienrechts sind daher für den Verkäufer einer Immobilie eine unumgängliche Voraussetzung der ordnungsgemäßen Abwicklung. Juristische Fachbegriffe sollten einem reibungslosen und gelungenen Immobilienverkauf keinesfalls im Wege stehen. Zögern Sie daher nicht, die Hilfe eines erfahrenen und rechtssicheren Immobilienmaklers in Anspruch zu nehmen.

 

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