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Was am Ende einer Ehe mit dem gemeinsamen Eigentum passiert

Mit einer Scheidung gehen meist hohe emotionale Belastungen einher und auch die Organisation der Trennung gestaltet sich oft nicht gerade einfach. So müssen bei der Aufteilung gemeinsamer Immobilien einige Hürden genommen werden. Allen voran die Frage, wie nach der Trennung mit dem Eigentum umgegangen werden soll.

 

An dieser Stelle möchten wir Ihnen daher bereits einige Möglichkeiten aufzeigen.

1. Vermietung von gemeinsamen Immobilien

Die Vermietung von Eigentumswohnungen ist meist aufgrund diverser Ausgaben oft weniger lukrativ. Dazu gehören beispielsweise der Instandhaltungsaufwand, die Rücklage und die Verwaltungskosten. Anders hingegen verhält es sich vor allem bei Wohnungen. Aber bei auch jüngere Reihen- oder Doppelhäuser mit kleinerem Grundstück kann sich die Vermietung lohnen.
Risiken, wie das Ausbleiben von Mietzahlungen durch den Mieter, tragen Sie als Vermieter bei dieser Variante gemeinsam. Allerdings können durch die Vermietung und die daraus entstehenden Einnahmen dazu genutzt werden Kredite bei den Banken abzuleisten. Sollten Sie später doch noch einen Verkauf Ihrer gemeinsamen Immobilie in Erwägung ziehen, sollten Sie beachte, dass sich nicht vermietete Objekte meist zu einem besseren Preis veräußern lassen.

 

2. Die Immobilie übertragen

Um eine Immobilie zu übertragen, muss eine Partei auf seinen Anteil des Eigentums verzichten und wird vom Verbleibenden ausgezahlt. Der nun alleinige Eigentümer sollte dabei unbedingt finanziell gefestigt sein, um die Kosten der Immobilie auch alleine stemmen zu können. Bei der Immobilienübertragung wird die entschädigte Partei zunächst aus dem Grundbuch genommen. Ein eventuell bestehender gemeinsamer Hauskredit wird für die Ausbezahlte Person gestrichen und von der Tilgung ausgeschlossen. Außerdem sollte die Grunderwerbssteuer beachtet werden sowie alle anderen eventuell gemeinsam geschlossenen Verträge, wie zum Beispiel bei Gasanbietern und Versicherungen. Diese sollten auf den neuen alleinigen Besitzer übertragen werden.

 

3. Objekt gemeinsam verkaufen

Der Verkauf Ihrer Immobilie bietet vor allem den Vorteil beiden Eigentümern Geldverfügbarkeit zu verleihen. Auch wenn die Investition, also die Immobilie selbst, dann fort ist, stellt die Aussicht auf Schuldenfreiheit den Weitaus größeren Gewinn dar, denn dadurch können möglicherweise laufende Immobilienkredite getilgt werden. Allerdings kann die Bank bei einer vorzeitigen Ablösung eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Sollte nach der Tilgung aller Schulden etwas übrig bleibe profitieren beide Parteien von dem Gewinn. Dieser wird gleichmäßig aufgeteilt und kann beispielsweise in ein neues Immobilienprojekt investiert werden.
Der Verkauf einer gemeinsamen Immobilie bietet außerdem die Möglichkeit auch emotional abzuschließen und ohne Altlasten neu anzufangen. Auch im Hinblick auf neue Beziehung stellt dies einen Vorteil dar, da Objekte mit einem ehemaligen Partner oft eine Bürde auch für neue Beziehungen bedeuten können. Dieser Umstand kann mit einem Immobilienverkauf endgültig ausgeschlossen werden.
Wichtige Informationen: Ist nur einer der Ehepartner im Grundbuch eingetragen, bedarf es laut Bürgerlichem Gesetzbuch für alle weiteren Vorgänge die Zustimmung des jeweils anderen.

 

Sie benötigen eine Beratung zum Immobilienverkauf bei Scheidung? Vereinbaren Sie doch einen persönlichen Termin mit uns. 
Dies ist telefonisch, aber auch online möglich:

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